Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es in der Ausbildung ab dem 1. Januar 2020 einige Neuerungen auch bei der Freistellung zum Berufsschulunterricht.
Alle Auszubildenden sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Was heißt eigentlich freistellen? Für welche Prüfungen? Wie ist die Vergütung geregelt? Wie die Arbeitszeit? Dies und weitere Antworten erhalten Sie hier.