Eine selbständige Tätigkeit kann entweder als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Wie gewerbliche von freiberuflichen Tätigkeiten abgegrenzt werden können, finden Sie hier.
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Handelsgesellschaft, so dass sie stets den handelsrechtlichen Vorschriften der Kaufleute unterliegt, auch wenn sie kein Gewerbe betreibt.
Die Gründung eines eigenen Betriebes erfordert eine Vielzahl von Anmeldeformalitäten und die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften. Wir bieten Ihnen mit folgendem Wegweiser eine Orientierungshilfe an.
Personen, die eine Erlaubnis gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufstellung von Spielautomaten beantragen, als auch solche, die in einer Anstellung mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, benötigen einen entsprechenden Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK).