EWKFondsG: Prüfleitlinien für Mengenmeldungen
Das Umweltbundesamt hat die Prüfleitlinien für Mengenmeldungen im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes veröffentlicht.
Die Leitlinien sind bei den Prüfungen und Bestätigung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 EWKFondsG ab dem Bezugsjahr 2025 zu beachten.
Auf die Frage “Welche Kriterien muss ich als Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer bei der Prüfung der Mengenmeldung beachten?” wurde die entsprechende Antwort angepasst.