EWKFondsG: Prüfleitlinien für Mengenmeldungen

Das Umweltbundesamt hat die Prüfleitlinien für Mengenmeldungen im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes veröffentlicht.
Die Leitlinien sind bei den Prüfungen und Bestätigung nach § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 EWKFondsG ab dem Bezugsjahr 2025 zu beachten.