Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer Güterkraft- und Personenverkehr"
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Mindestalter
Die Prüfung “Grundqualifikation” und die Prüfung “Beschleunigte Grundqualifikation” ermöglichen das gewerbliche Führen von Lastkraftwagen oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter:
- Güterkraftverkehr der Fahrerlaubnisklasse C/CE
- Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 18 Jahre
- Beschleunigte Grundqualifikation: 21 Jahre
- Güterkraftverkehr der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E
- Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 18 Jahre
- Beschleunigte Grundqualifikation: 18 Jahre
- Personenverkehr der Fahrerlaubnisklasse D/DE
- Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 21 Jahre
- Beschleunigte Grundqualifikation: 21 Jahre für Linienverkehr bis 50 Kilometer/ 23 Jahre
- Personenverkehr der Fahrerlaubnisklasse D1/D1E (bis 16 Sitzplätze)
- Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 21 Jahre
- Beschleunigte Grundqualifikation: 21 Jahre
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung übertragen wir Ihre Daten an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Zum 23. Mai 2021 wurde zum Nachweis der Qualifikation der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) im Checkkartenformat eingeführt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.
Erläuterung der Prüfungsteile
Grundqualifikation für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Die uneingeschränkte Prüfung „Grundqualifikation” beziehungsweise „Beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Personenverkehr besitzen.
Grundqualifikation Quereinsteiger für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” beziehungsweise „Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
Grundqualifikation Umsteiger für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” beziehungsweise „Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine "Grundqualifikation/Beschleunigte Grundqualifikation für Personenverkehr” besitzen.
Beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Theoretische Prüfung:
- Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
- Prüfungsdauer: 90 Minuten
- Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht wurden.
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Theoretische Prüfung:
- Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
- Prüfungsdauer: 45 Minuten
- Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 30 Punkten erreicht wurden.
Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger für Güterkraftverkehr und Personenverkehr
Theoretische Prüfung:
- Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
- Prüfungsdauer: 60 Minuten
- Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 40 Punkten erreicht wurden.
Zulassung zur Prüfung
Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung ist der Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß Paragraph 14 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (externer Link) über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Diese beinhaltet 140 Stunden Unterrichtsdauer, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse.
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung ist der Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß Paragraph 14 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (externer Link) über die Teilnahme an einer Schulung über die entsprechenden Unterrichtsteile. Diese umfasst 35 Stunden Unterrichtsdauer, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse.
Zusätzlich muss einer der folgenden Nachweise erbracht werden:
- Nachweis über eine “Grundqualifikation Regelprüfung”/"Beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung" gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist
- Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (Führerscheine mit der Klasse C1/C1E/C/CE müssen vor dem 10.09.2009 erworben worden sein, Führerscheine mit der Klasse D1/D1E/D/DE vor dem 10.09.2008)
- Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nummer L226/4 vom 10.09.2003) (externer Link), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (Fahrerqualifizierungsnachweise der Klasse C1/C1E/C/CE müssen vor dem 10.09.2009 erworben worden sein, Fahrerqualifizierungsnachweise der Klasse D1/D1E/D/DE vor dem 10.09.2008)
- Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (externer Link)
- Fahrerbescheinigung nach Anlage 5 Absatz 3 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (externer Link)
Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung ist der Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß Paragraph 7 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (externer Link) über die Teilnahme an einer Schulung über die entsprechenden Unterrichtsteile. Diese umfasst 96 Stunden Unterrichtsdauer, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse. Zudem muss ein von einer IHK ausgestellter Fachkundenachweis gemäß der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vorgelegt werden.
Grundqualifikation
Bei der Regelprüfung gibt es keine speziellen Voraussetzungen.
Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins der Klassen D1, D1E, D oder DE. Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, muss ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung “Grundqualifikation/Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr” gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erbracht werden.
Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
Anmeldung, Termine und Demoprüfung
Die Prüfungsanmeldung im Online-Portal ist hier möglich.
Zur Prüfung müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise Ihren Aufenthaltstitel in Verbindung mit Ihrem Reisepass mitbringen.
Prüfungstermine 2025
- Mittwoch, 11.06.2025
- Mittwoch, 09.07.2025
- Mittwoch, 13.08.2025
- Mittwoch, 10.09.2025
- Mittwoch, 08.10.2025
- Donnerstag, 13.11.2025
- Donnerstag, 04.12.2025
Hinweis: Änderungen vorbehalten
Prüfungstermine 2026
- Mittwoch, 07.01.2026
- Mittwoch, 04.02.2026
- Mittwoch, 04.03.2026
- Mittwoch, 08.04.2026
- Mittwoch, 06.05.2026
- Mittwoch, 03.06.2026
- Mittwoch, 01.07.2026
- Mittwoch, 05.08.2026
- Mittwoch, 02.09.2026
- Mittwoch, 07.10.2026
- Mittwoch, 04.11.2026
- Mittwoch, 02.12.2026
Hinweis: Änderungen vorbehalten
Hier gelangen Sie zu einer Demoprüfung (externer Link), die von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung zur Verfügung gestellt wird. Die Demoprüfung soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab mit dem Prüfungssytem vertraut zu machen.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg ist zuständig für Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen, die ihren Wohnsitz in unserem IHK-Bereich haben. Falls Ihr Wohnort außerhalb liegt, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Nutzen Sie dafür den IHK-Finder (externer Link).