Bauarbeiten und Straßensperrungen für 2026 anmelden
Bauarbeiten, Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig koordiniert werden.
Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger, die 2026 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, dies bis Mittwoch, 1. Oktober 2025, anzumelden. Das erfolgt beim Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Zentrale Fachaufgaben, Sachgebiet Baustellenkoordinierung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, E-Mail: Sperrkoordinierung@dresden.de
Vorhaben, die später (nach dem 1. Oktober) oder nicht angemeldet werden, können nur genehmigt werden, wenn es die bereits koordinierten Maßnahmen zulassen.
Folgende Angaben sind notwendig:
- lfd. Nr.
- Straßenname
- Ort der Sperrung (Straßenabschnitt von / bis)
- Grund der Sperrung
- Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg)
- Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
- Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
- Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
- Bemerkungen
Die Unterlagen sind vorzugsweise digital einzureichen, jedes Vorhaben gesondert mit einem Lageplan.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 4. September 2025.