Entgelttransparenz - Was bringt das Jahr 2026?
Die EU-Kommission hat bereits 2023 eine Entgelttransparenzrichtlinie beschlossen. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Transparenz und bessere Durchsetzungsmechanismen. Im Jahr 2026 muss und wird die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgen. Da aufgrund der neuen EU-Vorgaben zum Teil erhebliche Auswirkungen für die Unternehmerschaft zu erwarten sind, haben wir Ihnen einige wichtige Informationen und Pflichten aus der Richtlinie zusammengefasst.
Hintergrund
Bereits seit 1957 ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen im europäischen Recht verankert (Art. 157 AEUV). Deutschland hat diesen Grundsatz mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umgesetzt, das seit 2017 gilt und insbesondere einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vorsieht. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (RL (EU) 2023/970) erweitert die bisher bestehenden Pflichten und Vorgaben. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, was in Deutschland durch die Anpassung des bestehenden EntgTranspG erfolgen wird. Ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben liegt derzeit noch nicht vor.
Aktuelle Rechtslage und Ausblick
Das EntgTranspG regelt bereits seit 2017 Transparenzpflichten und Auskunftsansprüche für Beschäftigte, um die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen. Die Entgelttransparenzrichtlinie geht über den bisherigen Pflichtenkatalog hinaus: Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber beispielsweise zur
- Aufstellung objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien für die Entgeltfestlegung und -entwicklung
- Transparenz bzgl. der internen Entgeltstrukturen
- Information von Bewerbern über Einstiegsgehälter
- Auskunft gegenüber Beschäftigten
- Berichterstattung (in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl)
Ferner erweitert die Richtlinie die Transparenzregelungen auch auf kleinere Unternehmen. Künftig gelten auch für Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 200 Mitarbeitenden entsprechende Transparenzvorgaben.
Was sollten Unternehmen bereits jetzt tun?
Auch wenn die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sind Unternehmern gut beraten, sich bereits jetzt mit der Thematik zu befassen, eine Bestandsaufnahme zu machen und die Umsetzung der EU-Vorgaben anzugehen.
Welche wesentlichen Punkte sollten hierbei in den Blick genommen werden:
- Überprüfung und Anpassung bestehender Entgeltsysteme und -strukturen
- Entwicklung standardisierter Verfahren zur Entgeltbewertung
- Schulung von Personalverantwortlichen zu den neuen Transparenzpflichten
- Erstellung von Musterdokumenten für Auskunftsersuchen und Stellenausschreibungen
- Frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und Betriebsräten
Weitere Infos und Hinweise erhalten Sie hier: DIHK-Dokument Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und To-dos für Unternehmen/HR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 230 KB)
Fazit
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt für Unternehmen neue Pflichten und neue Herausforderungen. Daher empfehlen wir allen Mitgliedsunternehmen, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die betrieblichen Entgeltsysteme auf Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Über die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht werden wir zu gegebener Zeit informieren.
Hinweis:
Obwohl dieser Beitrag mit viel Sorgfalt erstellt wurde, erhebt dieser keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.