IHKs in Brandenburg zu den Zusatzzöllen auf Waren aus der EU
Potsdam, 8. April 2025 | Der Wirbel um US-Präsident Donald Trumps Zollpolitik setzt sich fort: Zunächst galten US-Zölle auf Importe in einer Höhe von zehn Prozent. Ab Mittwoch sollen 20 Prozent Zusatzzoll fällig werden für Güter aus der EU.
Potsdams IHK-Präsidentin Ina Hänsel, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg, sagt: „Für unsere international agierenden Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen nun die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen und Kosten und Preise laufend neu kalkulieren“.
Die IHKs Cottbus, Ostbrandenburg sowie Potsdam kritisieren die neuen Einfuhrzölle von EU-Waren in die USA scharf. Schließlich sind die USA seit Jahren ein bedeutender Handelspartner für Brandenburg und waren im Jahr 2024 wichtigster Handelspartner im Export außerhalb der EU. Mit der aktuellen US-Regierungspolitik jedoch wird ein ehemals verlässlicher und berechenbarer Absatzmarkt nun zum Risikofaktor: Mit den nun beinahe alle Warengruppen betreffenden US-Zöllen sind nicht nur die direkt exportierenden Brandenburger Firmen dem Zusatzzoll ausgesetzt - es sind auch bald Effekte für deren Zulieferer zu erwarten, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.
„Die EU sollte sofort selbstbewusst und im Sinne der europäischen Wirtschaft reagieren. Zusätzlich müssen umgehend auf EU-, Bundes- und Landesebene alle Möglichkeiten aktiviert werden, um betroffene Unternehmen zu entlasten“, sagt Ina Hänsel weiter.
Bestimmte Waren sollen allerdings zunächst von den Zöllen ausgenommen sein. Dazu gehören unter anderem Produkte, für die bereits andere Zollregelungen gelten wie Stahl- und Aluminiumprodukte oder Autos und Autoteile. Außerdem sind einige weitere Produkte wie Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzprodukte oder bestimmte kritische Mineralien ausgenommen. Das Weiße Haus hatte allerdings deutlich gemacht, dass Präsident Trump für derartige Waren bald ebenfalls Sonderzölle ankündigen könnte.
Märkische Unternehmen zeigen sich deshalb immer besorgter und holen sich vermehrt Rat bei ihrer IHK zu Fragen wie „Wo können die aktuell geltenden Zollsätze für meine Produkte eingesehen werden? Wird der Zusatzzoll auch erhoben für Produkte, die sich bereits auf dem Weg befinden? Gilt der Zusatzzoll auch auf US-Waren?“
Weitere Details sind der Executive Order vom 2. April 2025 zu entnehmen sowie der Guidance der U.S. Customs and Border Protection, die auf der Internetseite der IHK Potsdam verlinkt sind, sowie unserem Artikel USA:Zoll-Update.