Mitgliedschaft und Beitrag

Wie erheben Sie Widerspruch und was kostet es?

Sie haben die Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der IHK Berlin Widerspruch zu erheben.
Wir entscheiden dann mit einem förmlichen Widerspruchsbescheid. Allerdings erheben wir eine Gebühr, wenn Ihr Widerspruch erfolglos ist. Die Gebühr beträgt € 25,00 bei einem Streitwert bis € 300,00 und € 75,00 bei einem Streitwert über € 300,00.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Sie müssen den Beitrag also trotz Ihres Widerspruchs zunächst bezahlen.
Bei Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid ist die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig.
Wenn Sie einen Vorauszahlungsbescheid erhalten, können wir auf Wunsch die Bemessungsgrundlage anpassen. Eine Korrektur ist z.B. sinnvoll, wenn Ihre Einkünfte sich gegenüber den Vorjahren absehbar verringern werden. Für eine Berichtigung brauchen wir z.B. eine Kopie des aktuellen Gewerbesteuerbescheides oder einer aktuellen BWA.
Die Erhebung eines Widerspruchs ist in diesem Fall nicht notwendig.