Vorrats-GmbHs

Auch Vorratsgesellschaften, die noch nicht verkauft bzw. ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt sind, sind Mitglied bei der IHK Berlin und beitragspflichtig.
Grund dafür ist, dass die IHK-Mitgliedschaft ausschließlich von der Gewerbesteuerpflicht und nicht von einer gewerblichen Tätigkeit abhängt.
Als Käufer einer Vorratsgesellschaft sollten Sie sich beim Verkäufer erkundigen, ob IHK-Beiträge bezahlt sind!