Ruhende GmbH`s

Grundsätzlich hängt die Mitgliedschaft und Beitragspflicht in der IHK Berlin nicht davon ab, ob ein Unternehmen gewerblich tätig ist, sondern von der Gewerbesteuerpflicht.
Eine GmbH ist gemäß § 2 Abs. 2 GewStG von der Eintragung bis zur Löschung aus dem Handelsregister grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Darum muss sie auch dann einen Grundbeitrag zahlen, wenn sie ruht, liquidiert wird oder das Gewerbe abgemeldet hat. Die Mitgliedschaft in der IHK endet erst mit der Löschung aus dem Handelsregister.
Bis zur Löschung bleibt die Gesellschaft auch zum Mindestgrundbeitrag beitragspflichtig.