Großunternehmen

Für eine gerechte Beitragsveranlagung ist durch die Vollversammlung beschlossen worden, sog. Großunternehmen von kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden.
Gemäß Haushaltssatzung ist von einem Großunternehmen auszugehen, wenn mind. 2 der 3 nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
  • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz
  • mehr als 250 Beschäftigte
Das Unternehmen ist in diesem Fall zu einem erhöhten Grundbeitrag zu veranlagen. Im Jahr 2023 beträgt der Grundbeitrag für ein Großunternehmen 10.240€.
Bei Erreichung eines rechnerischen Umlagebeitrages in Höhe von 6.400€ wird die Gesellschaft mit ihrem Beitrag wieder in die jeweilige Grundbeitragsstaffel eingeordnet. Die Grundbeiträge können Sie unseren Wirtschaftssatzungen entnehmen.