Existenzgründer
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 IHK-Gesetz müssen Existenzgründer in den ersten beiden Jahren in der IHK gar keinen Beitrag bezahlen. In den folgenden zwei Jahren müssen Sie zwar einen Grundbeitrag, aber keine Umlage bezahlen. Beides gilt nur, wenn Ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,-- € nicht übersteigt und wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind.
Außerdem gilt diese Befreiung nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Gründung Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit erzielt haben oder zu mehr als zehn Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Unternehmen gilt, die ab 2004 gegründet worden sind!