Service und Beratung

Mediation im Nachfolgeprozess

Bei der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger spielen nicht nur harte Fakten eine Rolle. Jeder, der bereits selbst ein Unternehmen abgegeben oder ein Unternehmen übernommen hat weiß, dass meist persönliche Befindlichkeiten und Ängste, also psychologische Faktoren, für Abweichungen vom Übergabeplan verantwortlich sind. Erbstreitigkeiten in der Familie, unterschiedliche Auffassungen bei gemeinsamer Unternehmensfortführung durch die Kinder, Auseinandersetzungen auf Grund unzureichender Kompetenzabgrenzungen zwischen Übergeber und Übernehmer oder auch leistungshemmende Ängste der Belegschaft nach der Unternehmensübergabe tragen zu effizienzmindernden Konflikten bei. Hinzu kommt die Suche nach einem für beide Seiten akzeptablen Kaufpreis, die sich fast immer als schwierig erweist.
Bei der Lösung solcher Konflikte kann eine Mediation hilfreich sein. Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Vorteil der Mediationsverfahren gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen oder dem Weiterschwelen von Konflikten ist, dass nach wirtschaftlichen Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können, gesucht wird. Gesichtsverluste können vermieden werden, wodurch die Zusammenarbeit mit den Unternehmenspartnern, Übergebern, Nachfolgern und Mitarbeiter weniger belastet fortgesetzt werden kann. Bei der Mediation stehen nicht die Vergangenheitsbewältigung, sondern in die Zukunft gerichtete Lösungen im Vordergrund. Der Mediator hat dabei, anders als ein (Schieds-)Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt, sondern soll ausschließlich helfen, Konflikte zum beidseitigen Vorteil zu lösen.
Wir haben für Sie Mediatoren mit dem Arbeitsschwerpunkt Unternehmensnachfolge bereit gestellt. Mit den folgenden Formulierungsvorschlägen können Sie, bereits im Vorfeld einer eventuellen Konfliktentstehung, vertraglich die Durchführung eines außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren verbindlich festlegen oder als freiwilligen Bestandteil aufnehmen.