IHK Berlin

Photovoltaik im Gewerbe

Durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen können Unternehmen ihre Abhängigkeit von externen Einflüssen und den damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt reduzieren. Die Stromerzeugung aus Solarenergie zählt zudem zu den kostengünstigsten Optionen und eröffnet Unternehmen vielfältige wirtschaftliche Potenziale. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über verschiedene Betreibermodelle, mit denen Unternehmen von Solarenergie wirtschaftlich profitieren können.

Eigentumsverhältnisse sind entscheidend

Entscheidend für die freie Wahl eines Betreibermodells ist, dass sich die Immobilie im Eigentum des Unternehmens befindet, denn nur der Eigentümer kann uneingeschränkt über die Nutzung der Dachflächen entscheiden. Gewerbemietende haben hingegen deutlich weniger Möglichkeiten, von der Nutzung von Photovoltaik zu profitieren.
Dennoch können auch Mietende an bestimmten Betreibermodellen teilhaben: Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, das Dach oder die Photovoltaikanlage anzumieten und selbst als Betreiber aufzutreten. Alternativ kommt eine Direktstromlieferung im Rahmen eines Mieterstrommodells in Betracht.
Zentral ist in jedem Fall, frühzeitig das Gespräch mit dem Gebäudeeigentümer oder Vermieter zu suchen und das Interesse an einer Photovoltaiknutzung zu kommunizieren – gegebenenfalls auch gemeinschaftlich mit weiteren Nutzern des Gebäudes.

Eigenbedarfsdeckung mit Überschusseinspeisung

Bei diesem Modell nutzt das Unternehmen den selbst erzeugten Solarstrom zunächst für den eigenen Betrieb. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) vergütet.
Vorteile:
  • Deutliche Senkung der Stromkosten möglich
  • Hohe Wirtschaftlichkeit, je höher der Eigenverbrauch
  • Vergleichsweise einfache Umsetzung
Da selbst genutzter Solarstrom weitgehend von Abgaben, Umlagen und Steuern befreit ist, gilt der Eigenverbrauch als besonders wirtschaftlich. Bei mittlerem bis hohem Stromverbrauch und geringer bis ausreichender Dachfläche ist ein Modell, welches nahezu auf 100 % Eigenverbrauch basiert, für KMU in der Regel rentabler als andere Photovoltaik‑Betreibermodelle.

Volleinspeisung nach EEG oder Direktvermarktung an der Strombörse

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und vergütet. Der Strom wird nicht im Unternehmen selbst genutzt.
Vorteile:
  • Klare, planbare Einnahmen
  • Höherer Vergütungssatz als bei Überschusseinspeisung
  • Vergleichsweise einfache Umsetzung
Dieses Modell ist insbesondere für Unternehmen mit großen Gebäuden, beispielsweise Lager‑ oder Logistikhallen, wirtschaftlich attraktiv, wenn der Strombedarf vor Ort nicht oder nur in geringem Umfang genutzt werden kann. Zu beachten ist, dass feste Einspeisevergütungen in der Regel nur für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kWp gelten.
Bei einer Anlage über 100 kWp erfolgt die Vermarktung normalerweise über die Strombörse zu Marktpreisen. Hier übernimmt ein Dienstleister (Direktvermarkter) die Vermarktung des Stroms und bezahlt dem Unternehmen den resultierenden Verkaufserlös. Die genaue Höhe und Zusammensetzung der Vergütung unterscheidet sich je nach Anlagengröße.

Direktstromlieferung (Power Purchase Agreements – PPA)

Bei der Direktstromlieferung wird der erzeugte Solarstrom nicht selbst verbraucht oder über das EEG vergütet, sondern im Rahmen eines Stromliefervertrags (Power Purchase Agreement, PPA) direkt an einen Abnehmer verkauft. Grundsätzlich ist die Direktstromlieferung mit einem erhöhten vertraglichen und organisatorischen Aufwand verbunden.
Vorteile:
  • Langfristig planbare Strompreise und Einnahmen
  • Absicherung gegen steigende Börsenstrompreise (vor allem relevant für große Stromabnehmer)
  • Klare Herkunft des Stroms ohne zusätzliche Herkunftsnachweise (Zertifikate für die Grünstromeigenschaft)
Man unterscheidet zwischen zwei grundlegenden Formen der Direktstromlieferung:

On‑site‑PPA

Beim On‑site‑PPA wird der Solarstrom an Nutzer im selben Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert, ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes (z. B. Mieterstrom oder Stromlieferung an benachbarte Betriebe). Dadurch entfallen Netzentgelte, was wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten schafft.
Bei einem PPA im Rahmen eines Mieterstrommodells schließen die einzelnen Mietparteien einen Stromabnahmevertrag ab, der sowohl die Lieferung des PV‑Stroms als auch des gesamten Reststroms umfasst. Die Stromlieferung erfolgt hier in der Regel über externe Unternehmen, da die technischen und bürokratischen Anforderungen hoch sind.

Off‑site‑PPA

Beim Off‑site‑PPA erfolgt die Stromlieferung über das öffentliche Netz an räumlich entfernte Abnehmer. Dadurch fallen grundsätzlich Umlagen an; bei einer Entfernung von weniger als 4,5 km entfällt zumindest die Stromsteuer. Die Abwicklung der Reststromlieferung erfolgt in der Regel über einen Stromhändler.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Hinzu kommt die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, bei der mehrere Nutzer eines Gebäudes mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgt werden, ohne dass bestehende Stromlieferverträge ersetzt werden müssen. Die Nutzer beziehen also zusätzlich zum Netzstrom anteilig Solarstrom, jeweils aus zwei getrennten Stromlieferverträgen. Eine Nutzung des öffentlichen Netzes erfolgt dabei nicht. Für Anlagenbetreiber ist der organisatorische Aufwand geringer als beim Mieterstrom, da keine Reststrombeschaffung erforderlich ist. Besonders interessant ist dieses Modell für Unternehmen, die aufgrund ihrer Unternehmensstruktur keine individuellen Stromverträge abschließen können.

Anlagensplitting

Beim Anlagensplitting wird eine Photovoltaikanlage auf einem Gebäude in mehrere Anlagenteile aufgeteilt, die jeweils unterschiedliche Betreibermodelle nutzen. So kann ein Teil der Anlage zur Eigenbedarfsdeckung eingesetzt werden, während ein weiterer Teil als Volleinspeiseanlage betrieben oder über eine Direktstromlieferung vermarktet wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es, große Dachflächen besser auszunutzen und unterschiedliche Vergütungs‑ und Erlösmodelle zu kombinieren. Anlagensplitting ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Dachflächenpotenzial den eigenen Stromverbrauch deutlich übersteigt und die Eigenverbrauchsquote gering ist.

Contracting

Beim Contracting übernimmt ein externer Dienstleister („Contractor“) verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung des PV‑Stroms, kann aber auch für den Betrieb und die Installation der PV-Anlage verantwortlich sein. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Unternehmen mit begrenzten personellen, zeitlichen oder finanziellen Ressourcen. Besonders für Unternehmen, die davor zurückschrecken, durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage selbst zum Stromversorgungsunternehmen zu werden, ist dieses Modell interessant, um dennoch die Vorteile von Solarstrom nutzen zu können.
Man kann zwischen Voll‑Contracting und dem Lieferkettenmodell (Teil‑Contracting) unterscheiden. Beim Voll‑Contracting stellt das Unternehmen in der Regel lediglich die Dachfläche zur Verfügung; Investition, Betrieb und Risiken liegen vollständig beim Contractor. Dadurch wird der eigene Aufwand minimiert, was jedoch meist mit höheren Kosten des Stromliefervertrages einhergeht. Beim Lieferkettenmodell installiert das Unternehmen die Anlage selbst und lagert lediglich einzelne Leistungen, wie Abrechnung und Vertragsmanagement, aus. Dieses Modell ist mit einem höheren Eigenaufwand verbunden, bietet jedoch häufig eine bessere Wirtschaftlichkeit.

Dachverpachtung

Bei der Dachverpachtung stellt der Gebäudeeigentümer seine Dachfläche einem Dritten zur Verfügung, der dort eine Photovoltaikanlage installiert und betreibt. Dieses Modell eignet sich insbesondere für Gebäude mit geringerem Eigenstrombedarf, etwa Lager‑ oder Logistikhallen. Der Eigentümer erhält eine vertraglich vereinbarte Pacht, während Betrieb, Abrechnung und die Einspeisevergütung vollständig beim Anlagenbetreiber liegen. Die Dachverpachtung ist organisatorisch einfach, erzielt jedoch in der Regel geringere Einnahmen als Modelle mit eigenem Stromverbrauch.

Photovoltaik: Einfallstor für weitere Geschäftsmodelle

Nutzen Unternehmen ihren selbst erzeugten Photovoltaikstrom, entstehen zusätzliche wirtschaftliche Potenziale, insbesondere, da ein höherer Eigenverbrauch die Rentabilität der Anlage steigert. In Kombination mit einem Batteriespeicher lässt sich dieser gezielt erhöhen, etwa durch die Speicherung von Überschüssen und deren Nutzung bei Lastspitzen. Auch E‑Mobilität und der Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur können den Eigenverbrauch weiter steigern und gleichzeitig als Corporate Benefit für Mitarbeiter dienen. Zudem kann günstiger PV‑Strom den Einsatz von Wärmepumpen attraktiver machen und somit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter reduzieren.

Für die vertiefte Recherche eignet sich eine Broschüre „Gewerbe und Photovoltaik“ vom Solarzentrum Berlin und ein Leitfaden des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg. Das Solarzentrum Berlin bietet kostenlose persönliche Beratungsgespräche rund um das Thema Solarenergie an. Neben Fragen zur Planung und Installation von Photovoltaikanlagen werden auch unterschiedliche Betreibermodelle, die Kombination mit Elektromobilität sowie Lösungen für Ersatz‑ und Notstrom behandelt. Ergänzend vermitteln regelmäßige Seminare Einblicke in technische Entwicklungen sowie aktuelle Förder‑ und Nutzungsmöglichkeiten.