IHK Berlin

Wie geht es nach der Geschäftsaufgabe weiter?

1 Melden Sie sich, sobald Sie für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitslos. Eventuell haben Sie sogar noch Ansprüche auf Leistungen der Arbeitsagentur, klären Sie das mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur.  Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung beantwortet kostenlos Fragen z.B. zum Arbeitslosengeld, Konkursausfallgeld oder zu Trainingsmaßnahmen: 
Tel.: 030 / 221 911 003 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr).
Sollten Sie Ihren täglichen Grundbedarf nicht decken können (Miete, Strom-, Heiz- und Lebenshaltungskosten) haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfe, die Sie beim Sozialamt beantragen können. Haben Sie noch ein Einkommen, das gerade für diese Grundversorgung ausreicht, ist es pfändungsgeschützt. Das heißt, der Gerichtsvollzieher muss Ihnen dieses Geld belassen, sind sie anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig, erhöht sich die Summe.
3 Wenn Sie Ihr Gewerbe abgemeldet haben, können Sie sich als Privatperson bei lokalen Schuldnerberatungsstellen beraten lassen.
Gehen Sie aktiv auf Arbeitssuche. Freie Stellen nennt Ihnen das Arbeitsamt. Informieren Sie sich auch über Zeitungen oder im Internet.

Nutzen Sie auch unsere zahlreichen Weiterbildungsangebote!