Die Wirtschaft braucht Sie - Werden Sie Sachverständige/r!
Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt immer mehr zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Frage: Wie finde ich einen qualifizierten Sachverständigen? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität.
Doch deren Verfügbarkeit sowie Nachwuchs sind rar und so suchen wir Experten auf höchstem Niveau, die sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen möchten.
- Sie sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen oder weiteren beruflichen Perspektiven?
- Sie wollen Ihre beruflichen Erfahrungen und hohe Fachkompetenz über Ihre derzeitige Tätigkeit hinaus einsetzen?
Dann ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen genau das Richtige für Sie!
Die öffentliche Bestellung gibt Vertrauen und Sicherheit
Um einen Experten von einem nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigen abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Dadurch wird dem Auftraggeber die Auswahl erleichtert. Öffentlich bestellte Sachverständige beauftragen zu können gibt den Auftraggebern Vertrauen und Sicherheit.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben.
Merkmale von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Art der Bezeichnung: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf die Bezeichnung
„von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen. - Rundstempel: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erhält einen Rundstempel der IHK. Dieser wird ihm von seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer bei der öffentlichen Bestellung ausgehändigt.
- Ausweis: Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen einen von ihrer zuständigen IHK ausgestellten offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
Welche Vorteile hat die öffentliche Bestellung für Sie?
- Durch die öffentliche Bestellung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie auf Ihrem Fachgebiet besonders qualifiziert sind.
- Sie werden auf Ihre Unabhängigkeit und Neutralität vereidigt. Das stärkt Ihre Position, da man Ihnen mit einem neutralen Gutachten keine Vorteilsnahme unterstellt.
- Gerichte beauftragen in erster Linie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
- Sie genießen ein hohes Ansehen und großes Vertrauen bei Justiz, Verwaltung und Wirtschaft.
- Listung in einem bundesweiten, öffentlichen Verzeichnis www.ssv.ihk.de.
- Sie können die Sachverständigentätigkeit sowohl freiberuflich als auch angestellt ausüben.
- Sie haben über die IHK die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Sachverständigen zu knüpfen, z.Bsp. in einem regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustausch.
Sie sollten sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, weil…
- Sie über eine mehrjährige Berufspraxis und über Erfahrungen als Sachverständiger verfügen,
- für das Sachgebiet, für das Sie eine öffentliche Bestellung beantragen möchten, ein Bedarf an Sachverständigen-Leistungen besteht,
- Sie über Fachkenntnisse, die über dem Durchschnitt liegen, über praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, verfügen,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bieten sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.
Bewerben Sie sich jetzt!
Weitere Hinweise finden Sie die auf unserem
Informationsblatt Öffentliche Bestellung und Vereidigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB),
der Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 232 KB) und den Richtlinien zur Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 304 KB).
Bestellungsvoraussetzungen für die einzelnen Sachgebiete sind abrufbar auf den Internetseiten im bundesweiten Sachverständigen-Verzeichnis. Bestellungsvoraussetzungen stellen lediglich eine Richtschnur dar, Abweichungen sind möglich.
Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Bestellungsvoraussetzungen für die einzelnen Sachgebiete sind abrufbar auf den Internetseiten im bundesweiten Sachverständigen-Verzeichnis. Bestellungsvoraussetzungen stellen lediglich eine Richtschnur dar, Abweichungen sind möglich.
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