Wettbewerbsrecht

Vorsicht Adressbuchschwindel!

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl unseriöser Adressverzeichnisanbieter, die als Rechnungen aufgemachte Eintragungsangebote für Unternehmensverzeichnisse in Umlauf bringen, stetig zu. Zwei Arten von Schreiben kommen immer wieder vor:
  • entweder erhält der Adressat ein Schreiben mit Überweisungsträger, das den Eindruck erweckt, es handele sich um eine Rechnung einer öffentlichen Stelle
  • oder er erhält ein Schreiben nebst Formular, mit dem er die Richtigkeit der bereits veröffentlichten Adressdaten schriftlich bestätigen soll.
Die IHK Berlin bemüht sich seit Jahren, Unternehmen vor diesen unseriösen Adressverzeichnisanbietern zu schützen. Zur Bekämpfung arbeitet die IHK Berlin mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) zusammen. Bei der IHK Berlin eingehende Beschwerden werden an den DSW zwecks Einleitung wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Verfahren weitergeleitet.
So konnte beispielsweise gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale, die wohl mit zu den bekanntesten Adressbuchschwindlern gehört und vom DSW erfolgreich verklagt worden ist, zuletzt ein Bußgeld in Höhe von 50.000,00 Euro festgesetzt werden.
Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass weiterhin betrügerische Formulare verschickt werden, ist immer noch Vorsicht geboten. Um nicht auf solche unseriösen Geschäftspraktiken hereinzufallen, ist es wichtig, dass vor allem die mit der Rechnungsbearbeitung betrauten Personen auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden.
Aber auch alle anderen Mitarbeiter des Unternehmens sollten für dieses Thema sensibilisiert werden. Bestehen Zweifel, ob es sich um ein offizielles Schreiben handelt, wenden Sie sich vertrauensvoll an die IHK Berlin.