Wichtiger Hinweis

Abmahnwelle wegen nicht DSGVO-konformer Einbindung von Google Fonts

Derzeit gibt es eine massive Abmahnwelle, die sich gegen Webseitenbetreiber richtet und die Art der Einbindung von „Google Fonts“ zum Gegenstand hat. Bei Google Fonts handelt es sich um Googles Gratis-Lösung für die Einbindung von Fonts auf einer Webseite.

Worum geht es?

Hintergrund ist ein Urteil des LG München vom 20. Januar 2022, in welchem dem Kläger wegen „dynamischer“ und daher nicht DSGVO-konformer Einbindung von Google Fonts ein immaterieller Schadensersatz i. H. v .100 Euro zugesprochen wurde. Bei der dynamischen Einbindung von Google Fonts rufen Besucher der entsprechenden Seiten teilweise im Browser eine Google-Seite im Hintergrund auf, wodurch laut LG München dynamische IP-Adresse und somit personenbezogene Daten an den Anbieter Google weitergegeben würden. Dabei handle es sich um einen Datenschutzverstoß, da die  Einwilligung des Besuchers zur Weitergabe fehle.

Wer mahnt ab?

Aktuell gibt es bundesweit zwei Rechtsanwälte, die diese Abmahnungen versenden:
  • Rechtsanwalt Kilian Lenard, Berlin und 
  • Rechtsanwalt Nikolaos Kairis, RAAG Kanzlei, Meerbusch bei Düsseldorf
Inzwischen muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Abmahnungen die Millionengrenze überschritten hat. 

Was können Unternehmen tun?

Wir halten diese „Abmahnungen“ für rechtsmissbräuchlich und empfehlen daher:
  1.  Leisten Sie auf keinen Fall die geforderte Zahlung!
  2. Eine Antwort auf die Abmahnung gegenüber den abmahnenden Rechtsanwälten ist nach aktueller Sachlage nicht erforderlich. 
  3. ACHTUNG: Stellen Sie unbedingt die dynamische Einbindung von Google Fonts auf eine statische Einbindung um! Das bedeutet, dass die Schriften lokal auf dem eigenen Webserver gespeichert werden und so nicht die Lösung über die Google-Server genutzt wird. Somit kann Google die Nutzerdaten nicht mehr sehen.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zu dieser Abmahnwelle und Tipps zum weiteren Vorgehen finden Sie auf der Seite des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität eV (DSW).