Service und Beratung
Die europäische Datenschutzgrundverordnung
Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzrecht in ganz Europa. Die Novellierung dient dem Zweck, das bisherige Recht den technologischen Entwicklungen und der fortschreitenden Digitalisierung anzupassen.
Um Unternehmen die erforderlichen Anpassungen der internen Datenverarbeitungsprozesse sowie die Dokumentations- und Informationspflichten aufzuzeigen und zu erleichtern, sind auf dieser Seite Informationen zu den wichtigsten Punkten gebündelt.
Für Berliner Unternehmen, die sich noch in der Gründungsphase befinden, bietet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zwei mal im Monat eine
Start-Up Sprechstunde an. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie
hier.