Auch die im Ausland entstandenen Reisekosten können steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden bzw. kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer diese Ausgaben lohnsteuerfrei ersetzen. In unserem Merkblatt Reisekosten Ausland haben wir die Unterschiede, die sich für Auslandsreisen im Gegensatz zu Inlandsreisen ergeben, dargestellt.