Recht und Steuern

EU-Länder-Factsheets zur E-Rechnungspflicht

Die IHK Berlin stellt eine Übersicht mit Länder-Factsheets zur E-Rechnungspflicht in den 27 EU-Mitgliedsstaaten und einzelnen Drittstaaten bereit. Diese dient als erste Orientierung für Unternehmen, die aufgrund einer Betriebsstätte und steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen in den jeweiligen Ländern elektronische Rechnungen stellen bzw. empfangen müssen oder freiwillig elektronische Rechnungen erstellen bzw. empfangen wollen.

Informationen der EU-Kommission zur E-Rechnung: eInvoicing und zum einheitlichen eRechnungsstandard in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten: EN 16931
Das neue eInvoicing-Portal der EU gibt ebenfalls einen Überblick (mit unterschiedlicher Datenaktualität) über die nationalen Rechtsvorschriften in Sachen elektronische Rechnungstellung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie den EWR-Ländern Island und Liechtenstein.
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Die Veröffentlichung ist ein Service der IHK Berlin und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen.
*B2G: Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung
**B2B: Rechnungstellung ggü. Unternehmen
***B2C: Rechnungsstellung an Privat
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