Informationen/Service
Patente
Ein Patent wird für eine technische Erfindung erteilt, die
neu ist, auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht und
gewerblich anwendbar ist. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Als Stand der Technik gelten alle Kenntnisse, die der Öffentlichkeit vor dem Anmeldetag schriftlich oder mündlich irgendwo in der Welt zugänglich gemacht wurden. Die Erfindung muss zudem auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, sich also mehr als nur geringfügig vom Bekannten abheben. Gewerblich anwendbar ist eine Erfindung, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.
“WIPANO”: Finanzielle Förderung von KMUs bei Patentierungen
Das Technologieförderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird
bis 2023 verlängert.
Speziell kleine und mittlere Unternehmen (
KMU), die erstmals eine Schutzrechtsanmeldung vornehmen wollen oder deren letzte Anmeldung länger als drei Jahre zurückliegt, werden
finanziell unterstützt.
Gegenstand der Förderung ist der
gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.
Interessierte Unternehmen, die alle Voraussetzungen erfüllen, können
laufend – bis spätestens zum 30. Juni 2023 – einen Antrag auf Förderung stellen. Der maximale Förderungsbetrag ist
16.600 Euro.
Alle erforderlichen Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier.
Anmeldung und Verfahren
Das Verfahren zur Erteilung eines Patents muss durch
schriftliche Anmeldung mit den frei erhältlichen Vordrucken beim Patentamt eingeleitet und eine Anmeldegebühr in Höhe von
40 Euro entrichtet werden.
Daraufhin führt das Patentamt eine
Vorprüfung auf offensichtliche Mängel durch. Liegen derartige Mängel vor, wird der Anmelder zur Beseitigung aufgefordert.
Im Anschluss daran muss für die eigentliche Erteilung des Patents zusätzlich ein gebührenpflichtiger
Prüfungsantrag gestellt werden. Erst dann werden die für die Patenterteilung notwendigen Voraussetzungen geprüft. Dazu ist eine weitere Gebühr in Höhe von
300 Euro zu zahlen.
Genügt die Anmeldung den Anforderungen, wird die
Erteilung des Patents beschlossen und im Patentblatt veröffentlicht.
Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung kann jeder Dritte
schriftlichen Einspruch gegen die Erteilung des Patents erheben. Gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und der Patentabteilungen kann Beschwerde an das Bundespatentgericht eingelegt werden.
Schutzdauer und -gebiet
Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entfaltet das Patent seine Schutzwirkung. Die Schutzdauer beträgt zunächst
zwei Jahre und kann im Anschluss durch die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren jeweils um ein Jahr
verlängert werden. Die
maximale Laufzeit eines Patents beträgt zwanzig Jahre.
Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Patent entfaltet seinen Schutz für Deutschland. Darüber hinaus kann auch
europäischer oder internationaler Patentschutz erlangt werden.
Für die Eintragung von europäischen Patenten ist das
Europäische Patentamt (EPA) zuständig, der Patentschutz gilt dann in den Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation (EPO).
Über einen internationalen Patentschutz entscheidet die
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Eine Anmeldung kann direkt beim DPMA eingereicht werden.
Die IHK Berlin bietet einmal im Monat individuelle Sprechstunden mit Patentanwälten zu grundlegenden Fragen des strategischen Umgangs mit Schutzrechten an.
Melden Sie sich
hier für den nächsten Termin mit freien Plätzen an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme in 2023!
Weiterführende Informationen
Anmeldeunterlagen, Merkblätter zu den einzelnen Schutzrechten sowie die mit der Anmeldung verbundenen Kosten sind in den Auskunftsstellen des Deutschen Patent- und Markenamts in Berlin und München sowie auf der Internetseite
www.dpma.de des Deutschen Patent- und Markenamtes erhältlich.