Recht und Steuern

Marken

Was ist eine Marke?

So wie jeder Mensch einen Namen trägt, können auch Waren und Dienstleistungen eine Bezeichnung erhalten, die der Individualisierung dient: die Marke. Diese ist im Markengesetz geregelt.
Schutzfähige Marken sind danach Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Hauptfunktion der Marke ist damit die Herkunftsfunktion, die Marke muss also einen Hinweis auf die Warenherkunft geben.
Als Marke schutzfähig sind insbesondere:
•    Wörter einschließlich Personennamen (zB Lufthansa, Nivea, Opel)
•    Abbildungen (v.a. Logos, zB springende Raubkatze von Puma)
•    Buchstaben (zB VW, BMW)
•    Zahlen (wie 600 für Mercedes)
•    Hörzeichen (zB Erkennungsmelodie eines Rundfunksenders)
•    Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung (zB Coca-Cola-Flasche)
•    Sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
(Magenta für Telekom; rot-gelb für Shell usw.)
Die häufigsten Formen sind Wortmarken, Bildmarken und eine Kombination aus beiden: die Wort-/Bildmarken. Unter bestimmten Umständen können auch Domainnamen als Marken angemeldet werden.

Was bedeutet Markenschutz eigentlich?

Der Markenschutz besteht darin, dass der Markeninhaber bestimmte Rechte und Ansprüche besitzt, die andere nicht haben. Der Inhaber des Markenschutzes besitzt also ein sog. „ausschließliches Recht“ (§ 14 MarkenG).
Daher sieht das Markenrecht zahlreiche Verbote für Dritte vor, wenn diese die Marke trotz des Schutzes benutzen. Hiermit soll zum einen die Identität der Marke, zum anderen diese vor Verwechslung oder Nutzung für andere Waren geschützt werden.
Verstößt ein Dritter gegen diese Verbote, stehen dem Markeninhaber weitgehende Rechte zu. So hat er je nach Art des Verstoßes unter anderem Anspruch auf:
•    Unterlassung
•    Schadensersatz
•    Beseitigung der Rechtsverletzung durch Vernichtung oder Rückruf
•    Auskunft
•    Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten

Daher ist Vorsicht beim Umgang mit solchen Zeichen geboten, die geschützten Marken ähneln oder mit diesen identisch sind.

Wo besteht Markenschutz?

Hierfür kommt es darauf an, wo die Marke geschützt wird. Ist eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, gilt der Schutz für Deutschland.
Ebenso gibt es andere nationale Markenämter, bei denen die Eintragung für das jeweilige Landesgebiet gilt. In der Europäischen Union gibt es darüber hinaus die Unionsmarke für alle Länder der EU. Auch ein internationaler Markenschutz ist möglich.

Wer schützt die Marke?

Dem Markenschutz in Deutschland dient das Deutsche Patent- und Markenamt. Für die Eintragung von Unionsmarken ist das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) mit Sitz in Alicante, Spanien zuständig. Anmeldungen hierfür können direkt beim EUIPO oder auch beim DPMA eingereicht werden. Die WIPO (World Intellectual Property Organization) ist eine UN-Sonderorganisation und verwaltet internationale Markenanmeldungen.
Hier geht es zu den einzelnen Organisationen:

Wie melde ich eine Marke in Deutschland an und was kostet das?

ZUORDNUNG:

Bevor Sie Markenschutz beantragen können, müssen Sie sie zuordnen. Es gibt nämlich keine pauschale Markeneintragung, sondern immer nur einen bestimmten Schutzumfang. Daher müssen Sie auflisten, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Ohne ein Marken- und Dienstleistungsverzeichnis ist Ihre Markenanmeldung unvollständig. Für die richtige Klassifikation gibt es verschiedene Verzeichnisse, das wichtigste ist die Nizza-Klassifikation. Hierzu beachten Sie bitte die folgende Übersicht:

RECHERCHE:

Bevor Sie eine Marke anmelden, müssen Sie prüfen, ob diese nicht in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Das ist deshalb so wichtig, weil das DPMA nicht überprüft, ob durch die gewünschte Marke Schutzrechte Dritter verletzt würden. Eine solche Kollision würde sich erst nach Eintragung der Marke herausstellen, was zu einer Abmahnung sowie aufwendigen und teuren Verfahren führen kann. Der Recherche dient zum einen das DPMAregister, in welchem alle in Deutschland eingetragenen, angemeldeten und zurückgewiesenen Marken veröffentlicht werden:
https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht
Darüber hinaus sind auch die Unionsmarken und die international registrierten Marken zu überprüfen. Diese finden Sie hier:
Um sich zusätzlich abzusichern, sollten Sie unbedingt auch in
•    Internet-Suchmaschinen
•    Telefonverzeichnissen
•    Handelsregistern
•    Titelschutzanzeigern
•    Sonstigen Produktverzeichnissen
nach identischen oder ähnlichen Namen suchen. Denn Namen und Logos können andere Markenrecht verletzen, selbst wenn diese nicht in Markenregistern eingetragen wurden.
Bei der Markenrecherche können Sie auch verschiedene Dienstleister unterstützen, siehe
https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html

ANMELDUNG:

Haben Sie Ihre Recherche abgeschlossen, sollten Sie frühzeitig Ihre gewünschte Marke anmelden. Denn im Markenrecht gilt der Prioritätsgrundsatz: Sollte es zu einem Konflikt über die Marke kommen, hat die Marke mit dem ältesten Anmeldedatum die besten Chancen.
Haben Sie Ihre Anmeldung eingereicht und die Gebühr bezahlt, prüft das DPMA diese nur auf sogenannte absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft und ersichtliche Irreführungsgefahr. Sind keine Mängel vorhanden bzw. können solche beseitigt werden, wird die gewünschte Marke eingetragen.
Detaillierte Informationen des DPMA zur Anmeldung einer Marke finden Sie hier:
https://www.dpma.de/docs/formulare/marken/w7731.pdf
Die Anmeldeverfahren für andere Ländermarken, Unionsmarken und internationale Marken erfragen Sie bitte beim DPMA oder der jeweils zuständigen Behörde.

KOSTEN:

Sie richten sich nach dem Umfang des beantragten Markenschutzes und der Dauer desselben. Eine Erstanmeldung kostet mindestens 290€. Die einzelnen Gebühren finden Sie hier.

DAUER:

Mit der Eintragung gilt der Markenschutz für 10 Jahre und kann immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

BENUTZUNGSPFLICHT:

Um Ihren Markenschutz dauerhaft zu erhalten, müssen Sie auch nach der Anmeldung einiges beachten. So müssen Sie die eingetragene Marke auch tatsächlich benutzen, um das Recht hieran aufrecht halten zu können (Benutzungszwang). Außerdem sollten Sie Ihre Marke aktiv überwachen. Denn jährlich werden rund 60.000 neue Marken angemeldet, so dass ein Verstoß gegen Ihre Schutzrechte nicht unwahrscheinlich ist.

Typische Probleme aus der Praxis

Die Markennutzung bietet einige Fallstricke, die vermieden werden können, wenn man sie kennt. Hier finden Sie typische Probleme aus unserer Beratungspraxis:
•    Abmahnung: Wurde das Risiko einer möglichen Kollision Ihrer neuen mit einer alten Marke oder einem anderen Kennzeichnungsrecht nicht durch eine umfassende Recherche vorab überprüft, riskieren Sie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von Inhabern älterer Marken, auch wenn Sie über eigene Markenrechte verfügen. Als Markennutzer können Sie daher noch nach Jahren von einem Inhaber älterer Markenrechte eine Abmahnung erhalten und auf Unterlassung der Benutzung Ihrer Marke in Anspruch genommen werden.
Im Falle einer Abmahnung finden Sie weitere Informationen unter
www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 24536 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 311 KB)

•    Recherche: Ein typischer Fehler von Gründern besteht darin, vor beabsichtigter Nutzung einer Marke nicht umfassend genug zu prüfen, ob hierdurch andere, bereits bestehende Rechte verletzt werden. Gehen die anderen Rechteinhaber gegen die Benutzung ihrer Bezeichnungen für Produkte, Dienstleistungen oder den Firmennamen vor, kann dies schnell sehr teuer werden. Möglicherweise kommt es auch erst später zu einem Markenstreit. Hier wird der eigene Schaden dann noch höher, weil bereits Investitionen in die Marke getätigt sein werden; zudem steigen die Schadensersatzsummen. Es sollte daher vor Markenanmeldung unbedingt eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, am besten durch einen professionellen Anbieter. Eine Identitätsrecherche allein genügt nicht.
Die IHK Berlin bietet einmal im Monat individuelle Sprechstunden mit Patentanwälten zu grundlegenden Fragen des strategischen Umgangs mit Schutzrechten an.
Melden Sie sich hier für den nächsten Termin mit freien Plätzen an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme in 2024!

Weiterführende Informationen

Über Markenschutz und Markenanmeldung informieren Sie umfassend:
•    Das DPMA zu Markenschutz in Deutschland und Europa
•    Das EUIPO zur Europäischen Gemeinschaftsmarke
DPMA Nutzerforum am 19. und 20. März 2024 mit dem Themenschwerpunkt “Innovation – made in Germany”
Ihre Anmeldung ist möglich ab dem 5. Februar 2024 unter: https://www.dpma.de/dpma/veranstaltungen/dpmanutzerforum/index.html
Haben Sie Fragen zur Marken- und Produktfälschung? Umfassende Informationen zur Marken- und Produktpiraterie finden Sie auf der Website des Zolls. Dieser informiert Sie nicht nur über rechtliche Fragen zu Schutzrechten sondern auch über die praktische Tätigkeit des Zolls bei Fälschungen.