Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Das betrifft viele Unternehmen – besonders in der Digitalbranche, im Handel und im Dienstleistungsbereich.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer?
Wenn Sie digitale Angebote bereitstellen, interaktive oder andere smarte Geräte verkaufen oder bestimmte Dienstleistungen und Produkte anbieten, sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind.
Wenn Sie digitale Angebote bereitstellen, interaktive oder andere smarte Geräte verkaufen oder bestimmte Dienstleistungen und Produkte anbieten, sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind.
Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit – auf dieser Seite erfahren Sie kompakt und verständlich, ob das Gesetz für Sie gilt, ob Handlungsbedarf besteht und wo Sie Unterstützung zum Thema finden.
Bin ich betroffen? Finden Sie es in drei Schritten heraus:
- 1. Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Das Gesetz gilt für:
Produkte
- Computer und deren Betriebssysteme
- Geldautomaten, Check-in-Terminals
- Smartphones, Tablets und andere Geräte für Telefonie
- Interaktive Fernseher
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen
- Online-Shops und Buchungsportale
- Telefon- und Messenger-Dienste
- Webseiten und Apps für den Personenverkehr
- Online-Banking
- E-Book-Software
Eine vollständige Auflistung der Produkte und Dienstleistungen findet sich in § 1 BFSG.
- 2. Gehört Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zum Anwendungsbereich des BFSG?
Produkte, die betroffen sind:
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Check-in-Terminals
- Smartphones und andere Geräte für Telefonie
- Interaktive Fernseher
- E-Book-Lesegeräte
Dienstleistungen, die betroffen sind:
- Telefon- und Messenger-Dienste
- Webseiten und Apps für den Personenverkehr
- Online-Banking
- E-Book-Plattformen
Beispiele aus der Praxis:
Ein Unternehmen mit einem Ticketbuchungssystem für Busreisen ist betroffen.
Ein Händler für Küchengeräte in einem stationären Laden meist nicht. - 3. Zählen Sie als Kleinstunternehmen?
Wenn alle folgenden Punkte zutreffen, sind Sie nicht verpflichtet, das Gesetz umzusetzen:
- Weniger als 10 Beschäftigte
- Weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Beispiele aus der Praxis:Ein Friseursalon mit 12 Mitarbeitenden und einer Online-Terminbuchung ist betroffen. Ein kleiner Friseursalon mit vier Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Umsatz ist nicht betroffen – auch wenn er online Termine anbietet.
Was Sie jetzt tun können - Eine Handlungsempfehlung
Wenn Ihre Produkte oder Dienstleistungen unter die Regelungen des BFSG fallen, sollten Sie jetzt aktiv werden. Hier sind die nächsten Schritte, die Sie einleiten sollten:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick
Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen betroffen sind und an welchen Stellen Barrierefreiheit bislang fehlt – zum Beispiel bei der Website, einem Gerät oder einem Online-Buchungsprozess.
- Setzen Sie auf barrierefreie Gestaltung
Passen Sie Ihre Angebote so an, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu gehört z. B.:
- barrierefreie Websites und Apps (kontrastreich, mit Screenreadern nutzbar, einfache Navigation)
- verständliche Texte und Bedienoberflächen
- zugängliche Geräte mit klarer Benutzerführung
- Holen Sie Fachleute ins Boot
Barrierefreiheit ist ein Spezialthema. Ziehen Sie bei Bedarf:
- Agenturen für barrierefreies Webdesign,
- UX-Experten,
- Softwareentwickler oder
- Anbieter von barrierefreien Hardwarelösungen hinzu.
- Schulen Sie Ihr Team
Machen Sie Barrierefreiheit im Unternehmen zum Thema. Schulen Sie Mitarbeitende, insbesondere in Kundenservice, IT, Marketing oder Produktentwicklung.
- Planen Sie ausreichend Zeit ein
Der Stichtag ist der 28. Juni 2025. Legen Sie frühzeitig einen Zeitplan fest – von der Analyse über die Umsetzung bis zur internen Freigabe. Je früher Sie beginnen, desto besser.
Darüber hinaus können Sie sich an die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wenden – sie hilft auch Kleinstunternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes. Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Außerdem befinden sich klare Vorgaben für die Barrierefreiheit der Produkte und Dienstleistungen in der Verordnung zum BFSG, die genau erklärt, wie das BFSG umzusetzen ist. BFSG Verordnung
Ein Blick lohnt sich auch auf weitere rechtliche Neuerungen, die 2025 für Unternehmen relevant werden – die IHK Berlin hält Sie dazu regelmäßig und rechtzeitig auf dem Laufenden.
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Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.