Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis oder fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Das betrifft viele Unternehmen – besonders in der Digitalbranche, im Handel und im Dienstleistungsbereich.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer?
Wenn Sie digitale Angebote bereitstellen, interaktive oder andere smarte Geräte verkaufen oder bestimmte Dienstleistungen und Produkte anbieten, sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen sind.
Nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit – auf dieser Seite erfahren Sie kompakt und verständlich, ob das Gesetz für Sie gilt, ob Handlungsbedarf besteht und wo Sie Unterstützung zum Thema finden.

Bin ich betroffen? Finden Sie es in drei Schritten heraus:

Was Sie jetzt tun können - Eine Handlungsempfehlung

Wenn Ihre Produkte oder Dienstleistungen unter die Regelungen des BFSG fallen, sollten Sie jetzt aktiv werden. Hier sind die nächsten Schritte, die Sie einleiten sollten:
Darüber hinaus können Sie sich an die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wenden – sie hilft auch Kleinstunternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes. Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Außerdem befinden sich klare Vorgaben für die Barrierefreiheit der Produkte und Dienstleistungen in der Verordnung zum BFSG, die genau erklärt, wie das BFSG umzusetzen ist. BFSG Verordnung

Ein Blick lohnt sich auch auf weitere rechtliche Neuerungen, die 2025 für Unternehmen relevant werden – die IHK Berlin hält Sie dazu regelmäßig und rechtzeitig auf dem Laufenden.

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Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.