Recht und Steuern

Jugendschutz in Gaststätten

Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Neben den allgemeinen Regelungen enthalten sie auch zahlreiche Vorschriften, die von Betreibern von Gaststätten zu beachten sind. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Regelungen vermitteln.
Begriff der Gaststätte
Unter den Begriff der Gaststätte im Sinne des JuSchG fallen alle Betriebe des Gaststättengewerbes. Nicht hingegen Einrichtungen, die – wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht – nicht gewerblich betrieben werden. Ebenfalls nicht hierunter fallen sogenannte Ausschankstellen, z. B. Automaten, Kühlschränke oder sonstige kleine Verkaufsstände, die nur Tee, Kaffee, Kakao und keine alkoholischen Getränke anbieten, sofern sie keinen eigenständigen Gastbereich mit einer gaststättentypischen Ausstattung aufweisen.



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