Recht und Steuern

Akustik- und Trockenbau

Der Akustik- und Trockenbau ist keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe. Daher können alle Tätigkeiten, die unter diesen Begriff fallen ohne Eintragung in die Handwerksrolle oder Registrierung bei der Handwerkskammer ausgeübt werden. Welche Tätigkeiten das im Einzelnen sind, wird in diesem Fachartikel genauer dargestellt.

Was ist Trockenbau?

Der Begriff des Trockenbaus ist zwar nicht einheitlich definiert, wird aber als „trockene Montage werkmäßiger vorgefertigter Bauteile und Baustoffe“ beschrieben. Dabei werden nach einem bestimmten System bzw. unter Zuhilfenahme einer speziellen Arbeitstechnik verschiedene, industriell vorgefertigte Baustoffe und Bauteile ohne das Hinzufügen von Feuchte zusammengeführt. Entscheidend ist dabei die sogenannte Systembauweise, aus der sich ein „industrielles Montagewerk“ ergibt. 
Nach dieser Definition gehört insbesondere der raumabschließende Innenausbau für Wand, Decke und Boden zum Trockenbau. Außerdem die Dämmung und Isolierung gegen Wärme, Kälte, Schall, Feuer und Strahlung.
Ausgenommen sind hingegen Holzkonstruktionen, wie sie üblicherweise von Zimmerern und Tischlern hergestellt werden.

Beim Trockenbau verwendete Bauteile 

  • Werkstoffe für die Unterkonstruktion (Holz, Holzwerkstoffe, Metall)
  • Baustoffe für Beplankung und Decklage (Holzwerkstoffplatten, Gipsbauplatten)
  • sonstige Platten für Beplankung und Decklage (Mineralfaserplatten, metallische Bekleidungen)
  • Dämmstoffe (Faserdämmstoffe, Schaumkunststoffe)
  • sonstige Dämmstoffe (Leichtbauplatten, Korkerzeugnisse, Schüttungen)

Zulieferteile

  • Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, Klammern, Nieten)
  • Verankerungselemente, Befestigungselemente für Lasten
  • Spachtelmassen, Fugenkleber, Ansetzgipse
  • Dichtungsstoffe für Anschlüsse und Fugenabdichtungen
  • Schutz-, Einlass- und Abdeckprofilleisten

Trockenbaukonstruktionen

  • Ständerkonstruktionen und Vorsatzschalen mit Unterkonstruktionen (z. B. Unterkonstruktionen und Traggerüste für Einbauteile, Wohnungstrennwände, Wandverkleidungen, Brandwände, Leichtbauwände)
  • Deckensysteme einschließlich Deckenbekleidungen und Unterdecken (z. B. Klima- und Lüftungsdecken)
  • Bodensysteme (z. B. Installationsdoppelböden, Trockenunterböden und Fertigteilfußbodenkonstruktion)
  • Sonderbauteile und -elemente

Einsatzbereiche

  • Gebäudewände und -decken
  • Bäder und Feuchträume (z. B. nachträglicher Einbau eines Badezimmers) 
  • Dachgeschossausbau 
  • Auskleiden spezieller Gebäude für besondere akustische Anforderungen

Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen.
Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.