+++ Neue Vorschriften Dokumentenerfassung in Saudi-Arabien +++
Die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland in einer Verbalnote darauf hingewiesen, dass für die Übermittlung von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen ein elektronisches Portal zur Verfügung gestellt wird. Unter https://www.exportal.com sollen Exporteure ab dem 01.03.2015 die Dokumente für den saudischen Zoll erfassen. Der Probebetrieb soll am 21.01.2015 starten, Exporteure sollen sich dann dort registrieren können. Zurzeit ist auf dem Portal ein Video-Clip zu sehen, der über die geplanten Vorgänge informiert sowie Informationen zum Portal selbst.In der Verbalnote wird darauf hingewiesen, dass Warensendungen, deren Dokumente nicht im diesem Portal erfasst sind, nicht mehr abgefertigt werden, wenn diese ein Datum nach dem 01.03.2015 tragen. Wir empfehlen, dass sich die Firmen mit Handelsbeziehungen zu Saudi Arabien bereits jetzt registrieren. Die Einzelheiten finden Sie in dem angefügten User Guide. Wir wissen, dass es noch einige offene Fragen gibt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) versucht gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer (ICC) im Gespräch mit den Verantwortlichen auf saudischer Seite Antworten zu erhalten. Wir werden über die weitere Entwicklung informieren.