Nr. 64593
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28. Januar 2016

Hersteller und ausgewählte Produktionsstätten von bestimmten Konsumgütern müssen sich seit dem 16. 01.16 in ein Register eintragen lassen. Stichtag ist der 15.03.16. Darüberhinaus müssen die deutschen Firmen ihren ägyptischen Vertriebspartner in diesem Zusammenhang einen "Authorization Letter" ausstellen, der von der IHK und dem ägyptischen Konsulat beglaubigt sein muss. Der Wortlaut des Dekrets liegt uns vor.

28. Januar 2016

Am 21.12.2015 hat die ägyptische Zentralbank per Runderlass angekündigt, dass der Versand von Handelsdokumenten bei Geschäften mit Dokumenteninkasso zukünftig nur noch direkt zwischen der Hausbank des ausländischen Exporteurs und der Hausbank des ägyptischen Importeurs erfolgen darf. Der Dokumentenversand (Rechnung, Transportpapiere, UZs) an den Importeur ist nicht zulässig. Die Regelung ist am 21.01.2016 in Kraft getreten. Die deutsche Übersetzung des Erlasses liegt vor.

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