+++ Ägypten: Runderlass der ägyptischen Zentralbank zum direkten Dokumentenversand +++
Am 21.12.2015 hat die ägyptische Zentralbank per Runderlass angekündigt, dass der Versand von Handelsdokumenten bei Geschäften mit Dokumenteninkasso zukünftig nur noch direkt zwischen der Hausbank des ausländischen Exporteurs und der Hausbank des ägyptischen Importeurs erfolgen darf. Der Dokumentenversand (Rechnung, Transportpapiere, UZs) an den Importeur ist nicht zulässig. Die Regelung ist am 21.01.2016 in Kraft getreten. Die deutsche Übersetzung des Erlasses liegt vor.