Service und Beratung
CE-Kennzeichnung / Product Compliance
Über 20 EU-Richtlinien sehen vor, dass Produkte CE-gekennzeichnet werden müssen, bevor sie auf den europäischen Markt gebracht werden. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, drohen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden. Um dies zu verhindern, erhalten Sie hier erste relevante Hinweise.
Dieser Artikel beantwortet Ihre wichtigsten Fragen zu diesem Thema. In unserem Merkblatt finden Sie zudem eine Liste der CE-Richtlinien sowie weitere Ansprechpartner*innen. Zusätzliche Informationsquellen sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die EU und die Informationsseite CE-Zeichen.
Online-Veranstaltung “Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung („GPSR“) - auf den Punkt gebracht!" am 20.06.2024, 09:30 – 11:00 Uhr
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen und Ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen? Mit unserer kostenlosen Online-Veranstaltung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften.
Weitere Informationen und Anmeldung auf derRegistrierungsseite.
Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988. Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen und Ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen? Mit unserer kostenlosen Online-Veranstaltung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften.
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© fderib - Fotolia.com
- Was bedeutet das CE-Zeichen?
- Welche Produktgruppen sind davon betroffen?
- Ich muss mein Produkt kennzeichnen, was nun?
- Wie muss das CE-Kennzeichen aussehen?
- Was muss ich als Importeur oder Händler beachten?
- Wie wird die Einhaltung der Richtlinien überwacht?
- Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht rechnen?
- Neue Marktüberwachungsverordnung
Für darüber hinausgehende Fragen kontaktieren Sie als *Berliner Unternehmen bitte die Ansprechpartner*innen, die zu den jeweiligen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen aussagefähig sind (vgl. Merkblatt).
*Nichtberliner Unternehmen kontaktieren bitte zu Fragen der CE-Kennzeichnung ihre regional zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten können Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/consumer.jsp?locale=de abfragen.