Service und Beratung

CE-Kennzeichnung / Product Compliance

Über 20 EU-Richtlinien sehen vor, dass Produkte CE-gekennzeichnet werden müssen, bevor sie auf den europäischen Markt gebracht werden. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, drohen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden. Um dies zu verhindern, erhalten Sie hier erste relevante Hinweise.
Dieser Artikel beantwortet Ihre wichtigsten Fragen zu diesem Thema. In unserem Merkblatt finden Sie zudem eine Liste der CE-Richtlinien sowie weitere Ansprechpartner*innen. Zusätzliche Informationsquellen sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die EU und die Informationsseite CE-Zeichen.


Für darüber hinausgehende Fragen kontaktieren Sie als *Berliner Unternehmen bitte die Ansprechpartner*innen, die zu den jeweiligen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen aussagefähig sind (vgl. Merkblatt).
*Nichtberliner Unternehmen kontaktieren bitte zu Fragen der CE-Kennzeichnung ihre regional zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kontaktdaten können Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/consumer.jsp?locale=de abfragen.