Service und Beratung
Förderung von Personalkosten
Wenn Sie die Einstellung von Mitarbeitern planen, können Ihnen die nachfolgenden Hinweise zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Mitarbeitern vielleicht weiterhelfen.
Berliner Innovationsfachkräfte
Im Auftrag der
Berliner Senatsverwaltung unterstützt die
Investitionsbank Berlin (IBB) durch Personalkostenzuschüssen die Einstellung von Innovationsfachkräften in Berlin. Gefördert werden können innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen-/innen von Universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkannten Abschluss umgesetzt werden. Der Studienabschluss der Absolventen darf bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages höchstens 24 Monate zurückliegen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere technologieorientierte Berliner Unternehmen. Nicht technologieorientierte Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn das Projekt in dem der Innovationsassistent/in eingesetzt werden soll und dessen Tätigkeit einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen kann.
Die Zuschüsse können auf bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Gehalts gewährt werden. Anträge müssen vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages bei der
Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
Landeszuschuss KMU
Mit dem
Landeszuschuss KMU unterstützt die
Berliner Senatsverwaltung die Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse in Berlin. Gefördert wird die Einstellung von arbeitslosen Personen, die mindestens sechs Monate arbeitslos gemeldet sind, an einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen oder andere Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Einkommen der zu fördernden Person und der Vertragsdauer.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Bei dieser
Bundesförderung können Unternehmen unterstützt werden, die Arbeitnehmer/-innen einstellen, deren Vermittlung wegen in der Person liegender Gründe erschwert ist oder Minderleistungen bezogen auf den zu besetztenden Arbeitsplatz aufweisen. Es handelt sich dabei um einen
finanziellen Nachteilsausgleich für Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer zu Beginn der Beschäftigung noch nicht den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.
Es kann ein Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Grundsätzlich kann die Förderung bis zu 12 Monate gewährt werden, für über 50-Jährige und behinderte Menschen kann ein längerer Förderzeitraum gewährt werden. Anträge können nach vorheriger Beratung bei der
Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Teilhabechancengesetz
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes möchte die
Bundesagentur für Arbeit
Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtern. Unternehmen profitieren hierbei von hohen Lohnkostenförderungen in den zwei Bereichen „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Im ersten Bereich können Lohnkosten mit bis zu 75 Prozent, im zweiten mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Darüber hinaus werden während der geförderten Beschäftigung die Kosten für ein Coaching übernommen, welche die Beschäftigten bei allen Fragen und Problemen, insbesondere im Arbeitsalltag unterstützt. Auch Weiterbildungen werden im Rahmen der Programme gefördert.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung bezuschusst ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, welches Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereitet. Im Rahmens des Praktikums werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen 6 und 12 Monaten und wird durch das ausbildende Unternehmen vergütet. Diese Vergütung kann durch die
Bundesagentur für Arbeit bezuschusst werden.
Förderung der betrieblichen Ausbildung
Zur
Förderung der betrieblichen Ausbildung un der Erhöhung der Anzahl und Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze gewährt die
Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Zuschüsse für Unternehmen. Es können Unternehmen und Betriebe gefördert werden, die im Rahmen der Verbundausbildung ausbilden oder mit Jugendlichen einen Ausbildungsvertrag abschließen, die bestimmten Zielgruppen angehören.
Weitere Informationen zr Förderung und der Antragsstellung erhalten Sie unabhängig von einer Kammerzugehörigkeit bei der Handwerkskammer Berlin (HWK).