Immissions- und Naturschutz

Anlagen nach dem Stand der Technik: Einsatz der Besten Verfügbaren Technik (BVT)

Umwelttechnik dient dem Schutz der Umwelt und der Wiederherstellung bereits geschädigter Ökosysteme. Innovativ in Sachen Energie- und Umwelttechnik zu sein, bedeutet für Unternehmen aber auch konkurrenzfähig zu bleiben. Im europäischen Raum werden Standards über sogenannte Merkblätter "Beste Verfügbare Technik" festgelegt. Diese Standards sind Treiber für Umwelt- und Entsorgungstechniken. Schon allein aus Wettbewerbsgründen lohnt es sich für Unternehmen, das eigene Know How in diese Standards einzubringen.
In Deutschland können Unternehmen über verschiedene Instrumente ihre Innovation einbringen.
Über dieses Instrument können Umweltinnovationen gefördert werden.
CPG bietet vor allem internationalem Publikum einen Überblick über deutsche Umwelttechnik und umweltverträgliche Verfahren incl. Informationen zu Fördermittelgebern und Ansprechpartnern.
Die "beste verfügbare Technik" ist ein zentrales Steuerungselement des Anlagenzulassungsrechts. In Deutschland wird entsprechend der Begriff "Stand der Technik" verwendet. Technik bedeutet dabei „sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird“. Die besten verfügbaren Techniken werden für jede betroffene Branche in einem Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, Industrie und Umweltverbänden erarbeitet und in sogenannten BVT-Merkblättern festgelegt.
Da sich die verfügbaren angewandten Techniken ständig weiterentwickeln, werden die Festlegungen in den BVT-Merkblätter kontinuierlich weiterentwickelt. Deutschland verfügt bereits über hohe Umweltstandards. Deshalb ist es ratsam, sich an dem Entwicklungsprozess intensiv zu beteiligen, um die industriellen Umweltstandards in der EU auf hohem Niveau anzugleichen und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Merkblatt zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB) im Sevilla-Prozess erstellt.
In einer Broschüre "Beste verfügbare Techniken (BVT) - Machen Sie Ihre Umwelttechnik zum europäischen Maßstab" des Umweltbundesamtes werden Unternehmen die Wege dazu aufgezeigt. Sie zeigt, was zu tun ist, damit neue Techniken Aufnahme in die sogenannten BVT-Merkblätter finden. Diese Merkblätter beschreiben für viele Industrieanlagen die Umweltanforderungen für die Genehmigung großer Industrieanlagen in Europa.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein aktualisiertes Arbeitsprogramm (Stand Juni 2015) des IVU-Büros (European Integrated Pollution Prevention and Control Bureau – EIPPCB) veröffentlicht. Es enthält eine Liste mit allen BVT-Merkblättern und deren Überarbeitungsstand. Das Arbeitsprogramm ist hier zu finden. Dort sind ebenso die BVT-Merkblätter aufgeführt, für die eine Revision in den Jahren 2016/2017 geplant ist.