Abfall Aktuell
Das Abfallrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Neben zahlreichen Strategiepapieren zum Schutz von Umwelt- und Ressourcen, gibt es laufend Gesetzgebungsinitiativen. Auch die Rechtsprechung beschäftigt sich regelmäßig mit der Auslegung bestehnder Regelungen.
Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Das BMUB hat einen Arbeitsentwurf für die Novelle der Gewerbeabfallverordnung vorgelegt. Eckpunkte der geplanten Novelle:
- Ausbau der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger
- Dokumentationspflichten für den Fall des Abweichens von der Getrennthaltungspflicht (Abweichung möglich, soweit Getrennterfassung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich)
- Einschränkung der gemischten Erfassung
- Bioabfalltonne im Gewerbe beibehalten
- Weitgehende Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle beim Rückbau, insbesondere für Gipsabfälle
- Vorbehandlungspflichten für gemischt erfasste Abfälle
- Vorgabe technischer Mindeststandards für Sortieranlagen
- Sortierquote von 85 % der Eingangsmenge
- Recyclingquote von 50 %
- Stringentere Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Sortieranlagen
Verpackungsgesetz
Das BMUB hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ (Verpackungsgesetz - VerpackG) vorgelegt, welcher die aktuell gültige Verpackungsverordnung ablösen soll. Damit ersetzt der Entwurf die Vorlage zu einem Wertstoffgesetz, welches vom Bundesumweltministerium als derzeit nicht konsensfähig eingestuft wird. Zentrale Punkte des Referentenentwurfs vom 10. August sind insbesondere: Schaffung einer Zentralen Stelle mit umfangreichen Befugnissen; höhere Recyclingquoten; ökologische dS-Entgelte, kommunale Steuerungsfunktionen; erweiterte Pfandpflicht und Handelskennzeichnung Einweg/Mehrweg.
ElektroG Novelle
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz -ElektroG) vorgelegt. Er dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie), die am 13. August 2013 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll 2015 in Deutschland verabschiedet werden. In einigen anderen EU-Ländern wurde die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt.
Wesentliche Änderungungsvorschläge betreffen den Anwendungsbereich, den Bereich der Optierung sowie eine Rücknahmepflicht für den Handel. Die Recycling- und Verwertungsquoten sollen erhöht und eine Anzeigepflicht für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen eingeführt weren. Es ist weiterhin geplant, illegale Exporte einzudämmen, indem der Exporteur die Funktionsfähigkeit und direkte Wiederverwendbarkeit der Geräte belegen muss (Beweislastumkehr).