Abfall

Elektroaltgeräte und Batterien

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriengesetz (BattG) setzen die EU-WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical und Electronic Equipment) und die EU-Altbatterienrichtlinie in nationales Recht um. Beide Regelungen zielen auf einen umsichtigen Umgang, die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung und eine Stärkung des Recyclings.

Elektro- und Elektronikgeräte

Nach dem ElektroG müssen die Hersteller die Rücknahme und Entsorgung von privat genutzten Geräten organisieren und finanzieren. Händler, die Geräte unter eigenem Markennamen verkaufen und Importeure gelten ebenfalls als Hersteller. Neue elektrische und elektronische Geräte dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller oder Importeur zuvor bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert wurde. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite der EAR.
Am 22.02.2022 bietet die IHK Berlin eine Informationsveranstaltung zu den Neuerungen im ElektroG III an. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Batterien

Registrierung

Nach dem novellierten BattG haben sich Hersteller und Importeure mit Batterieart und Marke bei der Stiftung Elektroaltgeräte Register (Stiftung EAR) zu registrieren. 
Für Hersteller, die bereits vor dem 01.01.2021 in den Markt eingetreten sind und dies im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) angezeigt haben, verbleibt ein einjähriger Übergangszeitraum für den Wechsel vom Register des UBA zum Register der Stiftung EAR. Am 01.01.2022 endet der Übergangszeitraum: Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Batteriehersteller mit ihrer Marke und der jeweiligen Batterieart bei der Stiftung EAR registriert sein. Achtung: Dies geschieht nicht automatisch!

Bevollmächtigter

Das novellierte BattG führt einen neuen Akteur ein, den Bevollmächtigten. Anders als im ElektroG ist die Ernennung eines Bevollmächtigten nicht zwingend, wenn der Hersteller keine Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Es besteht allerdings die Möglichkeit. Diese soll ausländischen Herstellern die Teilnahme am Batteriemarkt erleichtern.

Rücknahmesysteme

Das Institut des Gemeinsamen Rücknahmesystems wurde abgeschafft. Jeder Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter hat zur Erfüllung seiner Rücknahmepflichten ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde (Stiftung EAR). Eine Genehmigung muss bei Einhaltung der Voraussetzungen erteilt werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind in § 7 Abs. 2 BattG beschrieben.
Die Rücknahmesysteme sind erstmals verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beiträge der Hersteller oder der Bevollmächtigten Anreize dafür zu schaffen, dass bei der Herstellung von Gerätebatterien die Verwendung von gefährlichen Stoffen minimiert wird. Bei der Bemessung der Beiträge sind auch die Langlebigkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Gerätebatterien zu berücksichtigen. Der jeweilige Beitrag hat sich dabei an den einzelnen chemischen Systemen der Gerätebatterien zu orientieren. Zudem haben die Rücknahmesysteme das Umweltbundesamt jährlich bis zum 30. Mai über die Umsetzung der ökologischen Beitrags-Gestaltung zu unterrichten.
Den Rücknahmesystemen wird zur Umsetzung der Vorgaben eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt.

Dokumentationspflichten

Zusätzlich hat jedes Rücknahmesystem die beim Umweltbundesamt eingereichte Dokumentation innerhalb eines Monats nach Vorlage beim Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Rückgabe von Altbatterien durch Endnutzer

Bei der Rückgabe von Altbatterien durch Endnutzer ändert sich nichts. Geräte-, Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien können weiterhin unentgeltlich bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgegeben werden. Zusätzlich können Geräte-Altbatterien bei kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmestellen zurückgegeben werden.

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