Amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen

Amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (AVPQ)

1. Was ist das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen?

Mit dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ steht Berliner Unternehmen ein Register zur Eignungsnachweisprüfung für öffentliche Aufträge zur Verfügung. Durch die Eintragung sparen Unternehmen Zeit, Kosten, bürokratischen Aufwand und gewinnen Rechtssicherheit.

2. Wer kann sich in das Verzeichnis eintragen lassen?

Alle Unternehmen (Bewerber und Bieter) aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf VOL-Vergaben (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ) bewerben, können einen Antrag auf Eintragung ins amtliche Verzeichnis stellen. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungs­fähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Die Eintragung in dieses amtliche Verzeichnis erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Standard und wertet die Präqualifizierung auf. Öffentliche Auftraggeber und Behörden sind bundes- und EU-weit verpflichtet, die Eintragung der Unternehmen und freiberuflichen Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich im amtlichen Verzeichnis anzuerkennen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können zusätzliche Nachweise von den in das amtliche Verzeichnis eingetragenen Unternehmen verlangt werden. 

3. Wer führt die Präqualifizierung in Berlin durch?

Die Präqualifizierungsstelle in Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

4. Wie kann ich eine IHK-Mitgliedsbescheinigung beantragen?

Hier können Sie Ihre IHK-Mitgliedsbescheinigung online anfordern.

5. Welche Gebühren werden erhoben?

Eintragung ins amtliche Verzeichnis
130,- €
Ablehnung der Eintragung
35,- €
Änderung der Daten im amtlichen Verzeichnis
35,- €