Amtliches Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen (AVPQ)
1. Was ist das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen?
Mit dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ steht Berliner Unternehmen ein Register zur Eignungsnachweisprüfung für öffentliche Aufträge zur Verfügung. Durch die Eintragung sparen Unternehmen Zeit, Kosten, bürokratischen Aufwand und gewinnen Rechtssicherheit.
2. Wer kann sich in das Verzeichnis eintragen lassen?
Alle Unternehmen (Bewerber und Bieter) aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf VOL-Vergaben (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ) bewerben, können einen Antrag auf Eintragung ins amtliche Verzeichnis stellen. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungsfähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Die Eintragung in dieses amtliche Verzeichnis erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Standard und wertet die Präqualifizierung auf. Öffentliche Auftraggeber und Behörden sind bundes- und EU-weit verpflichtet, die Eintragung der Unternehmen und freiberuflichen Tätigen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich im amtlichen Verzeichnis anzuerkennen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können zusätzliche Nachweise von den in das amtliche Verzeichnis eingetragenen Unternehmen verlangt werden.
3. Wer führt die Präqualifizierung in Berlin durch?
Die Präqualifizierungsstelle in Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
4. Wie kann ich eine IHK-Mitgliedsbescheinigung beantragen?
Hier können Sie Ihre IHK-Mitgliedsbescheinigung online anfordern.
5. Welche Gebühren werden erhoben?
Eintragung ins amtliche Verzeichnis
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130,- €
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Ablehnung der Eintragung
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35,- €
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Änderung der Daten im amtlichen Verzeichnis
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35,- €
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- Reduzierter Aufwand
Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis entlastet die Unternehmen vom aufwändigen Zusammenstellen der gewünschten Nachweise, das meist auch noch unter erheblichem Zeitdruck erfolgen muss. Die Eintragung gilt für ein Jahr.
- Zeit und Kostenersparnis
Präqualifizierte Unternehmen im amtlichen Verzeichnis der IHKs müssen ihre Eignung nicht mehr bei jeder Ausschreibung durch Einzelnachweise dokumentieren. Bei jeder Angebotsabgabe wird nur noch das Zertifikat in Kopie vorgelegt oder der zum Zertifikat zugehörige Zugangscode für den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis enthaltenen Nachweise an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt.
- Höhere Rechtssicherheit
Eine Eintragung schafft sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit, denn es gilt hier eine gesetzliche Eignungsvermutung zugunsten des eingetragenen Unternehmens.
- Begrenztes Risiko
Das Risiko, bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise ausgeschlossen zu werden, wird reduziert. Die Eintragung umfasst jedoch nur unternehmensbezogene Nachweise; auftragsbezogene müssen im Zweifel dem Angebot beigefügt werden.
- Synchronität zur EEE
Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), die von öffentlichen Auftraggebern als Nachweischeckliste verwendet werden kann. Ein Hinweis in der vom öffentlichen Auftraggeber verwendeten EEE auf das amtliche Verzeichnis genügt zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen.
- Auffindbarkeit
Der öffentliche einsehbare Teil des AVPQ-Verzeichnisses bietet eine Suchfunktion nach verschiedenen Kriterien an. So ist es öffentlichen Auftraggebern möglich, bei beschränkten Ausschreibungen, geeignete Unternehmen zu finden.