IHK Berlin

Technische(r) Betriebswirt(in) - Prüfung

Geprüfte Technische Betriebswirte sind Führungskräfte mit IHK-Abschluss an der Schnittstelle des technischen und des kaufmännischen Funktionsbereiches in Industrieunternehmen. Dieser Abschluss ist ein spezielles Angebot für technische Fach- und Führungskräfte, die bereits einen technischen Weiterbildungsabschluss - in der Regel als Industriemeister oder Technischer Fachwirt - erworben haben. Er trägt dem Wunsch vieler Industriemeister und technischer Fachwirte zur Qualifizierung zum Betriebswirt ebenso Rechnung wie den wachsenden Anforderungen an erweitertes kaufmännisches Wissen, an bereichsübergreifendes Denken und Handeln und an die Tätigkeit in neuen Arbeits- und Organisationsstrukturen. Geprüfte Technische Betriebswirte können vor allem Führungsaufgaben in der Produktionsplanung und -steuerung, der Arbeitsvorbereitung und dem technischen Verkauf wahrnehmen, aber auch in allen anderen Funktionen, die sowohl technisches als auch kaufmännisches Wissen und Führungskompetenz erfordern. Die Prüfung greift gezielt die in der vorangegangenen Qualifikation nachgewiesenen technischen Kenntnisse und Erfahrungen auf.

1. Prüfungstermine in Berlin

Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Frühjahr 2024   
06. und 07.03. (Anmeldeschluss 31.12.2023)
Herbst 2024
10. und 11.10. (Anmeldeschluss 30.06.2024)
Management und Führung
Frühjahr 2024   
13. und 14.03. (Anmeldeschluss 31.12.2023)
Herbst 2024
16. und 17.10. (Anmeldeschluss 30.06.2024)
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Frühjahr 2024: ab Mitte Mai 2024 (Anmeldeschluss 30.04.2024)
Herbst 2024: ab Mitte Dezember 2024 (Anmeldeschluss 29.11.2024)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei bis fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) § 2 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.
Die Prüfung im Prüfungsteil "Management und Führung" ist erst nach Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" möglich.
Die Prüfung im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" ist erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" und "Management und Führung" möglich.
Mit dem Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll spätestens ein Jahr nach dem letzten erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" und "Führung und Management im Unternehmen" begonnen werden.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Die überregionalen Prüfungsaufgaben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berücksichtigen eine vorgegebene inhaltliche Struktur (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB).

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
50 %
Rücktritt nach Prüfungsbeginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse 435,00 € und für den Prüfungsteil Management und Führung 390,00 € sowie für den Fachübergreifenden technikbezogenen Prüfungsteil 300,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Prüfungsgebühr für:
1. Teilprüfung Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
2. Teilprüfung Management und Führung
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
3. Teilprüfung Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Projektarbeit/Hausarbeit
160,00 €

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Franziska Stregel unter der Tel.-Nr. 030 31510-815 oder per E-Mail: franziska.stregel@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 10/2023