IHK-Weiterbildungsprüfung

Gleisbaumeister (in) - Prüfung

Geprüfte/r Gleisbaumeister/in sind technische Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, die Bahn- und Gleisanlagen bauen und instand halten. Hier haben sie den Beruf des Gleisbauers erlernt und mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt. Sie können in diesen Unternehmen als Führungskraft Aufgaben zwischen Planung und Ausführung wahrnehmen. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können die Baustelleneinrichtung, koordinierende Aufgaben in der Ausführung, Überwachung und Abnahme von Oberbauleistungen, die Instandhaltung der Maschinen und Geräte, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Zu ihrem Verantwortungsbereich gehören auch Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz. Geprüfte Gleisbaumeister/Gleisbaumeisterinnen verfügen über die speziellen Kenntnisse der Bodenbeschaffenheit, der Baustatik und Gleisgeometrie und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Sie beherrschen die Bau- und Metallbearbeitungsverfahren. Durch ihre Berufserfahrung und systematische Weiterbildung haben sie Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern, Kostenbewusst sein und breite technische und organisatorische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die sie in der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Unternehmen ebenso wie im Kontakt mit Kunden einsetzen können.

1. Prüfungstermine in Berlin

Baubetrieb/ Gleisbau:
Frühjahrsprüfung 2024: 18. + 19.06. (Anmeldeschluss 31.03.)
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung
Herbstprüfung 2024: 28.11. (Anmeldeschluss 31.08.)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Gleisbaumeister/in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung  geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 3 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
  • durch die IHK per Post.
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)
  • Die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 109 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
50 %
Rücktritt nach Prüfungsbeginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

8. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

9. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit für den Prüfungsteil Baubetrieb/ Gleisbau 250,00 € und 260,00 € für den Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:

Baubetrieb/ Gleisbau:
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung:
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €

 10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Anne-Marie Raschke unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-814 oder per E-Mail: Anne-Marie.Raschke@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2023