IHK-Weiterbildungsprüfung

Fachwirt (in) für Güterverkehr und Logistik - Prüfung

Der IHK-Weiterbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik / Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik“ wurde im Zuge der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen grundlegend neu erarbeitet. Die fachlichen Aufgaben der „Geprüften Fachwirte für Güterverkehr und Logistik“ beinhalten die Fähigkeit eigenständig und verantwortlich die Leistungserstellung zu planen und zu steuern. Dazu gehört die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen. Marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen müssen entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei sind Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss  „Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik“.
Weitere Informationen über die Zulassung, die Anmeldung und die Durchführung der Prüfung entnehmen Sie bitte den beigefügten Downloads.

1. Prüfungstermine in Berlin


Frühjahrsprüfung 2024:
Herbstprüfung 2024:

18.3. und 19.3. (Anmeldeschluss: 5.1.)
14.10. und 15.10. (Anmeldeschluss: 30.06.)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik“ ist in der entsprechenden Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB) geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) § 2 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK per Post.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben folgende, vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Struktur (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB) berücksichtigen.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Anmeldeschluss
10 %, mind. jedoch 20,00 €
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Beginn
25 %, mind. jedoch 30,00 €
Rücktritt innerhalb 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn
50 %, mind. jedoch 40,00 €
Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn
75 %, mind. jedoch 50,00 €
Rücktritt nach Beginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit 390,00 €. Bei einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Bitte beachten Sie, dass die anteilige Gebühr für die mündliche Prüfung bei Wiederholung von schriftlichen Fächern erneut auch dann anfällt, wenn die mündliche Prüfung noch nicht absolviert wurde.

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Lisa Laschke unter der Tel.-Nr. 030 31510-824 oder per e-Mail: Sabine.Bayer-Bornemann@berlin.ihk.de  gerne zur Verfügung.
Stand: 01/2022