Nr. 24755
Sach- und Fachkundeprüfung

Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-berater


Sach- und Fachkundeprüfung

Grundsätzlich benötigt jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.