Sach- und Fachkundeprüfung
Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- 1. Wer muss die Prüfung absolvieren?
- 2. Wer ist von der Prüfung befreit?
- 3. Wie läuft die Prüfung ab?
- 4. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
- 5. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
- 6. Was kostet mich die Prüfung?
- 7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 8. Wie melde ich mich von der Prüfung ab?
- 9. Rechtsgrundlagen
1. Wer muss die Prüfung absolvieren?
Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes bedarf es für den Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb von Apotheken freigegeben sind (sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel), der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss in jeder Betriebsstelle während der gesamten Öffnungszeit eine sachkundige Person anwesend sein. Die erforderliche Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
2. Wer ist von der Prüfung befreit?
Folgende Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Ausbildung werden nach § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt, so dass die Prüfung entfallen kann:
- das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie abgelegte Prüfung,
- das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung in Verbindung mit den Nachweisen nach
§ 15 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, - das Zeugnis über die nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin abgelegte Tierärztliche Prüfung, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind,
- das Zeugnis über die bestandene pharmazeutische Vorprüfung im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekenanwärter vom 4. Dezember 1973 (BGBl. I, S. 1813),
- das Zeugnis über die bestandene staatliche Prüfung für den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten oder der Nachweis der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten,
- das Zeugnis zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf als Drogist,
- das Zeugnis zum staatlich anerkannten Ausbildungsberuf als Apothekenhelfer oder als pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.
Satz 1 gilt entsprechend für Erlaubnisse als Pharmazieingenieur, Apothekenassistent, Pharmazeutischer Assistent oder Apothekenfacharbeiter, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts nach den Vorschriften der DDR erteilt worden sind oder nach dem Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erteilt werden.
Den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln hat auch erbracht, wer nachweist, dass er bis zum 1. Januar 1978 die Voraussetzungen
- der Sachkunde für den Einzelhandel mit Arzneimitteln nach den Vorschriften des Gesetzes über die Berufsausübung im Einzelhandel und der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde für den Einzelhandel, jeweils in ihrer bis zum 1. Januar 1978 geltenden Fassung, oder
- der Sachkenntnis als Herstellungsleiter nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes 1961
erfüllt hat.
3. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung wird PC-gestützt in der IHK-Berlin durchgeführt.
Die Bearbeitungszeit beträgt 75 Minuten ohne Pause.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Nur dann ist eine Teilnahme möglich. Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u. a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt.
Die Prüfung besteht aus zwei Aufgabenteilen.
Teil 1 umfasst 50 Single-Choice-Fragen (u.a. zu den Themen Arzneimittelrecht, Lagern, Kennzeichnen, Umgang mit Arzneimitteln, Werbung). Von den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist nur eine Antwort richtig.
Teil 2 beinhaltet 15 Single-Choice-Fragen aus dem Bereich Arzneidrogen. Die ersten 5 Foto-Fragen dienen der Bestimmung der Droge. Die nächsten 5 Foto-Fragen dienen der Bestimmung von einem arzneilich wirksamen Hauptinhaltsstoff und in den abschließenden 5 Foto-Fragen soll das Hauptanwendungsgebiet bestimmt werden.
Zu jeder Frage ist anschließend aus 5 Antwortmöglichkeiten die richtige auszuwählen (Single-Choice).
4. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden. Eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen bieten derartige Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning-Schulungen an.
Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach dem passenden Kurs suchen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können. Wir empfehlen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Sachkenntnisprüfung anzumelden.
Das Erkennen von Arzneidrogen ist ein Bestandteil der Sachkenntnisprüfung. Die wichtigsten Arzneidrogen mit ihren Hauptinhaltsstoffen und Hauptanwendungsgebieten, finden Sie hier.
5. Welche Prüfungstermine werden angeboten?
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum angegebenen Anmeldeschluss an.
Prüfungstermin 2024
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Anmeldeschluss
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12.08.2024
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29.07.2024
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16.09.2024
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02.09.2024
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04.10.2024
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20.09.2024
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01.11.2024
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14.10.2024
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11.12.2024
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27.11.2024
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6. Was kostet mich die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt 85 EUR (auch für Wiederholungsprüfungen).
7. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich über unser Online-Portal an. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wie funktioniert die Onlineanmeldung? Während der Anmeldung wird zunächst eine Registrierungsbestätigung und Eingangsbestätigung per E-Mail versendet. Die verbindliche Anmeldungsbestätigung/Einladung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung/Einladung erhalten haben. Eine ausführliche Anleitung zur Onlineanmeldung mit Erklärungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 700 KB) sowie ein Video oder rechts oben auf dieser Seite.
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist. Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach den erfolgten Prüfungen per Post.
8. Wie melde ich mich von der Prüfung ab?
Nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin sind bei Rücktritt von der Prüfung vor Anmeldeschluss 35 EUR zu entrichten. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die halbe Gebühr als Bearbeitungsgebühr fällig. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und nach Beginn der Prüfung unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes ist die halbe Gebühr fällig. Bei unangekündigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per Mail).
9. Rechtsgrundlagen
Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorschriften. Die Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen finden Sie hier.