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Nr. 4817202
IHK Berlin

Berufsschulnote auf Prüfungszeugnis

Berufsschulische Leistungen auf dem IHK-Prüfungszeugnis


Nach § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann den Auszubildenden auf Antrag das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen auf dem IHK-Zeugnis ausgewiesen werden. Verwenden Sie für die Beantragung dieses Formular und laden Sie das Berufsschulzeugnis mit der Gesamtnote im pdf-Format hoch. Durch Bestätigung des Ihnen dann per Email zugesendeten Links geht der Antrag bei der IHK Berlin ein.