IHK Berlin

Prüfungsinformationen Hauswirtschafter/-in

1. Zwischenprüfung

Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
vom 30. Juni 1999 ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Sie sollte vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr stattfinden und besteht aus einem schriftlichen
und einem  praktischen Teil.
Schriftliche Prüfung:
In höchstens 90 Minuten werden praxisbezogene Aufgaben bearbeitet. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge,
  • Betriebsräume und Betriebseinrichtungen,
  • Speisenzubereitung und Service,
  • Reinigen und Pflegen von Räumen oder Textilien,
  • Vorratshaltung und Warenwirtschaft.
Praktische Prüfung:
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling innerhalb von 3 Stunden 2 praktische Aufgaben bearbeiten und jeweils in einem Prüfungsgespräch erläutern. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Reinigen und Pflegen von Maschinen, Geräten, Gebrauchsgütern und Betriebseinrichtungen,
  • Speisenzubereitung und Service,
  • Vorratshaltung und Warenwirtschaft,
  • Reinigen und Pflegen von Räumen oder Textilien.
Dabei soll er zeigen, dass er
  1. Arbeiten planen (in Form eines zeitlich gegliederten Ablaufplanes),
  2. Arbeiten durchführen und
  3. Die Ergebnisse kontrollieren kann
In allen Bereichen sind Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Hygiene, Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und qualitätssichernde Maßnahmen sowie Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung einzubeziehen.
Mitzubringen sind (beachten Sie bitte außerdem die Angaben in Ihrer Einladung):
  • Einladung
  • Personalausweis
  • Schreibmaterial
  • Betriebsübliche Arbeitskleidung
  • Hängeschloss für den Umkleideschrank

2. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 wird die Abschlussprüfung schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftliche Prüfung:
In der schriftlichen Prüfung werden folgende Fächer geprüft:
Hauswirtschaftliche Versorgungsleistung (ungebunden)     90 Minuten
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistung (ungebunden)       90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde (gebunden, programmiert)    60 Minuten
Praktische Prüfung:
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge versteht, die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praxisbezogen anwenden und übertragen sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Hygiene, Umweltschutz und Organisation sowie Abläufe betrieblicher Arbeit einbeziehen kann.
Der Prüfling soll zwei komplexe Aufgaben aus den Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsleistungen bearbeiten, wobei sich die eine Aufgabe auf das Einsatzgebiet bezieht. Die Aufgaben sind jeweils in einem Prüfungsgespräch zu erläutern.
Folgende Gebiete kommen für die allgemeine Aufgabe in Betracht:
  1. Beurteilen von Betriebsräumen und Betriebseinrichtungen
  2. Zubereiten von Speisen und Service
  3. Reinigen und Pflegen von Räumen
  4. Gestalten von Räumen oder des Wohnungsumfeldes
  5. Reinigen und Pflegen von Textilien
  6. Bewirtschaften von Vorräten
  7. Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
  8. Motivieren und Beschäftigen von Personen, Gespräche führen.
Für die Aufgaben aus dem betrieblichen Einsatzgebiet sind insbesondere folgende Gebiete zu berücksichtigen:
  1. Betriebsspezifische Produkt- und Dienstleistungsangebote
  2. Kundenorientierung und Marketing
  3. Spezifische Betriebsräume und Betriebseinrichtungen
Mitzubringen sind (beachten Sie bitte außerdem die Angaben in Ihrer Einladung):
  • Einladung
  • Personalausweis
  • Schreibmaterial
  • den Aufgaben entsprechende betriebsübliche Arbeitskleidung
  • Hängeschloss für den Umkleideschrank
Bestehen der Abschlussprüfung:
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in zwei der drei Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer Aufgabe des praktischen Teils oder in einem der drei Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Sind im schriftliche Teil der Prüfung in bis zu zwei Prüfungsfächern Prüfungsleistungen mit mangelhaft und in den übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

3. Sonstiges

Die praktische Zwischenprüfung und die praktische Abschlussprüfung finden in der
August-Sander-Schule statt.
An dem Prüfungsort wird mit dem Computerprogramm Windows 7 gearbeitet.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Prüfungsortbesichtigung für die Prüflinge des jeweils
aktuellen Prüfungsdurchganges. Die jeweiligen Termine werden zeitnah auf unserer Internetseite veröffentlicht.

4. Literaturhinweise

  • Marx-Mücke, Mühler, Nawroth u.a. (2013): Prüfungstrainer Hauswirtschaft. Cornelsen Schulverlage GmbH: Berlin
Besuchen Sie auch die Internetseite des U-Formverlages ( www.u-form.de). Dort können Sie u.a.
alte Prüfungsaufgaben des Prüfungsfaches Wirtschafts- und Sozialkunde zur Prüfungsvorbereitung käuflich erwerben.

5. Downloads

Zwischenprüfung:
Abschlussprüfung:
Allgemein: