IHK Berlin

Prüfungsinformationen Hauswirtschafter/-in

1. Zwischenprüfung

Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 19.03.2020 ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Sie sollte im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und die schriftlichen und praktischen Aufgaben entstammen aus dem Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Leistungen. 

Der Prüfling soll dabei nachweisen, dass er in der Lage ist,

  • Die Bedeutung von hauswirtschaftlicher Versorgung und Betreuung für die Lebensqualität darzustellen,
  • Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
  • Geräte und Maschinen auszuwählen, einzusetzen und zu reinigen,
  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen,
  • Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen,
  • Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung umzusetzen sowie
  • fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung zu begründen.

Ablauf und Zeit:

In der Zwischenprüfung soll der Prüfling schriftliche praxisbezogene Arbeiten innerhalb von 90 Minuten bearbeiten und innerhalb von 2 Stunden 2 Arbeitsproben durchführen. Während der Durchführung einer dieser Arbeitsproben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch (höchstens 10 Minuten) über die Arbeitsprobe geführt.

2. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 19.03.2020 wird die Abschlussprüfung schriftlich und praktisch durchgeführt.

Schriftliche Prüfung

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
120 Minuten
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde  
60 Minuten

Praktische Prüfung

Der Prüfling muss zwei praktische Prüfungen ablegen:

Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen und umsetzen:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • Aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren,
  • Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren sowie Arbeitsmittel auszuwählen,
  • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen personenorientiert und zielgruppenorientiert umzusetzen,
  • Prozesse und Ergebnisse der umgesetzten hauswirtschaftlichen Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen zu beurteilen,
  • Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen sowie
  • die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.

Ablauf und Zeit:

Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe zu planen und durchzuführen. Nach der Durchführung ist ein Fachgespräch mit ihm zu führen.
Die Prüfungszeit beträgt:
Planung
120 Minuten
Durchführung
180 Minuten
Auftragsbezogenes Fachgespräch
höchstens 15 Minuten

Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • Hauswirtschaftliche Bedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert zu ermitteln,
  • Hauswirtschaftliche Angebote zu erarbeiten,
  • Geplante Maßnahmen abzustimmen,
  • Arbeitsprozesse zu strukturiere und Arbeitsmittel auszuwählen,
  • Kosten zu ermitteln sowie Produkte und Dienstleistungen zu kalkulieren,
  • Produkte herzustellen und Dienstleistungen zu erbringen,
  • Kunden über hauswirtschaftliche Leistungsangebote zu informieren sowie Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten,
  • Kommunikationsprozesse personen-, zielgruppen- und situationsorientiert zu gestalten,
  • Maßnahmen zur Hygiene- und Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen,
  • Arbeitsabläufe und Ergebnisse zu bewerten, zu dokumentieren und zu präsentieren sowie
  • die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen und die Vorgehensweise zu begründen.

Ablauf und Zeit:

Der Prüfling hat einen betrieblichen Auftrag durchzuführen, wobei sein gewählter Schwerpunkt zugrunde gelegt wird. Vor der Durchführung ist dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung des betrieblichen Auftrages sowie ein Zeitplan vorzulegen. Die Planung, den Verlauf und die Ergebnisse des betrieblichen Auftrages müssen dokumentiert und vor dem Prüfungsausschuss präsentiert werden.
Nach der Präsentation erfolgt ein auftragsbezogenes Fachgespräch.
Prüfungszeit:
Planung, Durchführung und Dokumentation des betrieblichen Auftrages
24 Stunden
Präsentation
10 Minuten
Auftragsbezogenes Fachgespräch
20 Minuten

Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche:

Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen planen
30 Prozent
Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen erstellen und vermarkten
30 Prozent
Verpflegung personenorientiert und zielgruppenorientiert planen
15 Prozent
Textilien, Räume und Wohnumfeld beurteilen, reinigen und pflegen
15 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde  
10 Prozent

Bestehen der Abschlussprüfung:

Die Prüfung ist bestanden,
  • wenn im Gesamtergebnis mind. ausreichende Ergebnisse erreicht worden sind,
  • wenn in mind. 4 Prüfungsbereichen mind. ausreichende Ergebnisse erreicht worden sind sowie 
  • in keinem Prüfungsbereich die Bewertung ungenügend vergeben worden ist.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Sind im schriftlichen Teil der Prüfung in bis zu zwei Prüfungsfächern Prüfungsleistungen mit mangelhaft und in den übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.