IHK Berlin

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und dokumentieren.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
Bearbeiten von Teilen unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungstechniken.
Durch die Durchführung der Arbeitsaufgabe und die Dokumentation soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung berücksichtigen kann.

Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung sieht wie folgt aus:
Prüfungsteile
Dauer
Gewichtung
Möbelmontage und -demontage
120 Minuten
40 %
Transport und Auslieferung
120 Minuten
40 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
20 %

Die praktische Abschlussprüfung:
Prüfungsteile
Dauer
Gewichtung
Arbeitsauftrag einschließlich Fachgespräch
420 Minuten
100 %
In der praktischen Abschlussprüfung hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen, die einem Kundenauftrag entspricht. Über diese Arbeitsaufgabe wird anschließend ein Fachgespräch geführt, das sich auf die praktische Aufgabe bezieht. Des Weiteren werden Aufgaben im Elektro- und Sanitärbereich sowie der Ladungssicherung bewertet. 

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Rahmen der praktischen Abschlussprüfung

In der praktischen Abschlussprüfung hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Dabei muss der Prüfling Sicherheitskleidung und Sicherheitsschuhe tragen. Der Prüfling ist vom Ausbildungsbetrieb darüber zu unterrichten, dass die bei der praktischen Prüfung zu tragende Arbeitskleidung den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen muss. Vom Ausbildungsbetrieb ist sicherzustellen, dass der Prüfling über die gültigen Arbeitsvorschriften/ berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eine Sicherheitsunterweisung erhalten hat. Ein Nachweis über die Sicherheitsunterweisung ist mit der Prüfungsanmeldung einzureichen. Der Prüfling bestätigt dabei mit seiner Unterschrift, dass die Sicherheitsunterweisung durchgeführt wurde, er sie beachten und einhalten wird. Für die Sicherheitsunterweisung kann ein firmeninternes oder das beigefügte Formular verwendet werden.
Für die praktische Prüfung in diesem Bereich gilt die Werkstattordnung der Max-Bill-Schule und ist entsprechend einzuhalten.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B der Prüfung sowie innerhalb von Teil B der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Darüber hinaus dürfen in dem weiteren Prüfungsbereich von Teil B der Prüfung keine ungenügende Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses ist in einem schriftlichen Prüfungsbereich eine mündliche Prüfung durchzuführen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis  2 :1 zu gewichten.