IHK Berlin

Amtshilfeersuchen für zulassende Stellen

Hinweise zum Antrags- und Anmeldeverfahren nur für zulassende Stellen!

Grundsätzliches

Amtshilfen sollten nur in Ausnahmefällen erfolgen und dürfen nicht zu einer dauernden bzw. regulären Inanspruchnahme der anderen IHK führen. Voraussetzung für Amtshilfe ist, dass die nach der Prüfungsordnung zuständige IHK aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Prüfung durchzuführen oder die Durchführung der Prüfung für sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde. So kann z. B. die Einrichtung eines eigenen Prüfungsausschusses aufgrund der geringen Teilnehmeranzahl unverhältnismäßig sein.

Zuständigkeiten

Die Amtshilfe erfolgt nur für den engen Bereich, indem die Hilfe tatsächlich benötigt wird - für die Prüfungsdurchführung. Zulassung, Zeugniserstellung, Widerspruchsbearbeitung verbleiben damit in der Regel bei der ersuchenden IHK. Abweichungen von diesen Grundsätzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zum Zwecke der Dokumentation empfiehlt sich ein schriftliches Amtshilfeersuchen. Hierfür verwenden Sie bitte das Antragsformular (Link)

Antrags- und Anmeldeverfahren

für Ausbildungsprüfungen:
Das Amtshilfeersuchen ist zeitnah zum jeweiligen Prüfungstermin unter Verwendung des Antragsformulars (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 360 KB) zu stellen. Die Anmeldeformulare der Prüfungsteilnehmer sind innerhalb der Anmeldefristen einzureichen. Sollte kein entsprechendes Formular vorliegen, verwenden Sie bitte das Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) und ggf. die berufsspezifische Anlage.
für Weiter- und Fortbildungsprüfungen:
Die Zulassung erfolgt durch die entsendende IHK. Die Teilnehmer melden sich im Online-Portal der IHK Berlin an und laden dort die Zulassungsbestätigung der entsendenden IHK hoch. Sie durchlaufen den Online-Anmeldeprozess der IHK Berlin.

Anmeldeschluss

für Ausbildungsprüfungen:
Für die Anmeldung zu Ausbildungsprüfungen beachten Sie bitte die Fristen:
Frühjahrsprüfung
15. November des Vorjahres
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Wir bitten davon abzusehen, das Amtshilfeersuchen bereits nach Registrierung des Ausbildungsvertrages zu stellen, weil eine Erfassung der Prüfungsteilnehmer in unserer Prüfungsanwendung nicht mehr möglich ist und damit eine Erinnerung zur Anmeldung nicht mehr gewährleistet werden kann.
für Weiter- und Fortbildungsprüfungen: 
Die Anmeldefristen finden Sie hier beim jeweiligen Abschluss (auf der Seite nach unten scrollen).

Kosten

Die ersuchende zulassende Stelle hat der IHK Berlin je Prüfungsteilnehmer ein Entgelt in Höhe der Vollkostenrechnung gemäß dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin zu erstatten. Hintergrund ist, dass die Prüfungsgebühren der IHK Berlin auf Basis eines Vollversammlungsbeschlusses mit 40% Kostendeckung kalkuliert sind, um die regionale Fachkräftesicherung zu unterstützen