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Gaststättenunterrichtung

Gaststättenunterrichtung (§ 4 GastG) - Freistellungsantrag

Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet, z.B. als Koch oder Restaurantfachmann. Ausländische Berufsabschlüsse müssen vorab durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. Die Freistellungsbescheinigung kostet 50 Euro.
Dazu ist nachfolgender Antrag bei der IHK Berlin erforderlich und mit Zeugnis über den Berufsschulabschluss in der Gastronomie sowie Ausweis bzw. Pass zu belegen.