Hinweis: Am 24. und 31.12. bleibt die IHK geschlossen. Zwischen den Feiertagen (27.12. - 02.01.) sind wir zu den gewohnten Servicezeiten nur per Telefon und E-Mail erreichbar. Ab dem 05.01.2026 stehen wir Ihnen wieder persönlich vor Ort zur Verfügung.
Nr. 5330274

Gaststättenunterrichtung (§ 4 GastG) - Freistellungsantrag

Von der Unterrichtung kann nur befreit werden, wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet, z.B. als Koch oder Restaurantfachmann. Ausländische Berufsabschlüsse müssen vorab durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. Die Freistellungsbescheinigung kostet 50 Euro.
Dazu ist nachfolgender Antrag bei der IHK Berlin erforderlich und mit Zeugnis über den Berufsschulabschluss in der Gastronomie sowie Ausweis bzw. Pass zu belegen.