IHK Berlin

Förderprogramme Digitalisierung

Für viele Unternehmen ist bei der Planung von Digitalisierungsvorhaben der Kostenfaktor eine echte Herausforderung. Damit dies nicht zu einem Hemmnis wird, gibt es verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung. Für Digitalisierungsmaßnahmen stehen Zuschüsse sowie Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung

Zuschussprogramme

Digitalprämie Berlin

Update: Die für das Jahr 2023 im Förderprogramm Digitalprämie Berlin zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Alternativ steht interessierten Unternehmen das IBB Förderprogramm “Berliner Investitionsbonus”  zur Verfügung.


“Digital – Jetzt” Programm des BMWK

Hinweis: Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens bestimmt. Unter allen registrierten Unternehmen werden am 15. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.

Wer wird gefördert?

Kleinere sowie mittlere Unternehmen (mit mindestens 3 und bis 499 Beschäftigten) sowie Handwerksbetriebe und Angehörige der Freien Berufe. 
Es muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag ein Digitalisierungsplan dargelegt werden. Dieser
  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Was wird gefördert?

Investitionen in digitale Technologien (in Soft-Hardware) (Fördermodul 1) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Fördermodul 2). Investitionen mit der alleinigen Zielstellung das Arbeiten der Mitarbeitenden im Homeoffice und/oder mobil zu ermöglichen, stellt keine Potenzialhebung der Digitalisierung in Unternehmen dar. 
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Ab dem 01.07.2021 gelten wieder die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern):
  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Die Registrierung für das Programm ist bis einschließlich 31.12.2023 möglich.
Details zum Programm finden Sie auf der Website des BMWK.  

“go-digital” Programm des BMWK

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, unter 100 Beschäftigte (einschließlich verbundener Unternehmen) und einem Vorjahresumsatz von weniger als 20 Mio. Euro.

Was wird gefördert?

Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen kann in den Modulen “Digitale Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” erfolgen. 
Es wurden noch zwei neue Fördervarianten eingeführt: 
  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ unterstützt bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. 
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert Unternehmen bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Hier sollen insbesondere kleine Unternehmen bei den ersten Schritten unterstützt werden. 
Neben den neuen förderfähigen Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Beratungsleistungen werden mit 50 % bezuschusst bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 20 Beratertage in einem Modul, bzw. max. 30 Beratertage, wenn die Beratung in zwei oder drei Modulen erfolgt. Das Projekt sollte in sechs Monaten abgeschlossen sein.

Wie wird gefördert?

Interessierte Unternehmen suchen sich ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen aus und nehmen Kontakt auf. Diese entlasten die Unternehmen von den Formalitäten von der Antragstellung bis zum Nachweis der Verwendung. 
Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024
Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt
Mehr Informationen zum Programm und zur Antragstellung gibt es auf der go-digital Website.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU 

Nachfolgende Hinweise beziehen sich nur auf die Beratungsmöglichkeit im Zusammenhang  mit der Digitalisierung.

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Angehörige der freien Berufe,
  • junge Unternehmen, die nicht länger als ein Jahr am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach Gründung (Bestandsunternehmen) 
Je Antragsteller können mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2028.
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung- dazu gehört auch Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz in Berlin beträgt 50 % der Beratungskosten (max. 1750 Euro).
Die Bemessungsgrundlage für die Beratungskosten liegt bei 3500 Euro.

Wie wird gefördert?

Antragstellung online auf der Antragsplattform des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Jungunternehmen, die eine Förderung für die Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einen regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Weitere Informationen zum Programm gibt es auf der BAFA-Website.
Das Programm wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Förderkredite für KMU

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW Kredit 380)

Wer wird gefördert?

Etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens zwei Jahre am Markt sind, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 43 Mio. Euro.
Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Digitalisierungsvorhaben in den Bereich – Produktion und Verfahren (z. B. Implementierung von 3D-Druck), Produkte (z.B. Aufbau von digitalen Plattformen) sowie Strategie und Organisation (z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie) – vergeben werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, der Kredithöchstbetrag beträgt 25 Mio. Euro jeweils pro Vorhaben.

Wie wird gefördert?

Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Mehr Informationen gibt es auf der KfW-Website. Achtung: Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit Haftungsfreistellung kann ab sofort nicht mehr beantragt werden. Anträge für die Variante ohne Haftungsfreistellung sind aber weiterhin möglich.

KfW-Kredit für Wachstum (KfW Kredit 290)

Wer wird gefördert? 

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz bis (in der Regel) 2 Milliarden Euro beträgt.
Auch Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen, können gefördert werden.
Förderfähig sind ebenfalls Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

  • Projekte, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen entwickeln 
  • Digitalisierungsvorhaben, die zu einer Intensivierung der Digitalisierung von Unternehmen beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die KfW beteiligt sich in zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung der KfW erfolgt als Konsortial­partner auf Einladung eines der Finanzierungspartner des Unternehmens oder indirekt im Rahmen einer Risiko­übernahme.
Weitere Details finden Sie hier.