LKW-Fahrverbote im Juli und August

Zusätzlich zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot (00:00 Uhr - 22:00 Uhr) gilt während der Sommerferien in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen ein LKW-Fahrverbot auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen. Das Fahrverbot gilt für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Betroffen sind nahezu alle wichtigen Autobahnen, im Berliner Raum folgende Strecken:
  • A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München Schwabing,
  • A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder,
  • B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin.
Bestimmte Transporte sind vom Samstagfahrverbot ausgenommen, so z.B. die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, von Frischfleisch- und Frischfischerzeugnissen, von leicht verderblichem Obst und Gemüse sowie von hierzu erforderlichen Leerfahrten. In dringenden Fällen und wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.