IHK Berlin
Zur Entscheidung des Senats, den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem Abschnitt Fußverkehr beim Abgeordnetenhaus einzubringen, sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
Statement zum Berliner Mobilitätsgesetz mit dem Abschnitt Fußverkehr
© Rainer Kurzeder
„Es ist erfreulich, dass der Senat im Mobilitätsgesetz die Straßen für Fußgänger sicherer machen will. Mit dem Abschluss dieses Kapitels können nun alle Kapazitäten auf die dringend benötigte Sicherung des Wirtschaftsverkehrs gelegt werden. Die Versorgung, Entsorgung und Belieferung in der Stadt gehören ebenfalls gesetzlich geordnet und geschützt.“