IHK Berlin

IHK-Statement zur Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Einheitsbewertung von Grundstücken

Jan Eder | IHK Berlin (© Rainer Kurzeder)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Vorschriften für die Einheitsbewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Dazu sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein klares Signal an den Gesetzgeber gesendet: Die Reform der Grundsteuer ist überfällig und muss jetzt zügig angegangen werden. Gerade in Berlin führen die unterschiedlichen Einheitswerte für Ost und West zu erheblichen Verzerrungen. Spielräume sind vorhanden: Die Kommunen profitieren seit Jahren von steigenden Einnahmen aus der Steuer. Allein Berlin nimmt heute rund 90 Millionen Euro jährlich mehr aus der Grundsteuer ein als noch vor zehn Jahren. Aber die Reform darf nicht zu einer Benachteiligung von Ballungsräumen führen, in denen die Grundstückswerte zuletzt besonders stark gestiegen sind. Unternehmen sind dabei genauso betroffen wie Mieter. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft sind drei Aspekte zwingend bei der Reform zu berücksichtigen: Transparenz der Berechnungsmodelle, unbürokratische Verfahren und keine Mehrbelastung der Unternehmen in Berlin.“