IHK Berlin

IHK-Statement zur Entscheidung des OVG vom 23. Januar zu Sonntagsöffnungen

Jan Eder | IHK Berlin (© Rainer Kurzeder)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 23. Januar 2018 entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse doch öffnen dürfen. Dazu sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:
"Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist eine gute Nachricht für den Berliner Einzelhandel. Sie haben nun zumindest für das erste Halbjahr Planungssicherheit. Die Auseinandersetzung darum, ob und an wie vielen Sonntagen Berliner Händler ihre Geschäfte öffnen dürfen, ist aber leider noch nicht ausgestanden. Wünschenswert ist hier eine verlässliche, klare und vor allem rechtssichere Lösung. Der stationäre Einzelhandel muss sich gegen eine immer stärker werdende Konkurrenz durch den Online-Handel behaupten. Das geht nur, indem er seine Stärken mit flexiblen und kundenorientierten Öffnungszeiten paaren kann. Niemand will eine Welt, in der nur noch vom Sofa aus eingekauft wird. Wir wundern uns über die rasante Zunahme von Liefer- und Paketdiensten, obwohl der motorisierte Verkehr doch zurückgehen soll. Aber wenn es um die Voraussetzungen geht, mit denen diese Ideen verwirklicht werden, verweisen alle auf den Schutz des Sonntags. Kein Händler wird durch das Ladenöffnungsgesetz dazu gezwungen, auch sonntags zu öffnen. Nur die Unternehmen, die sich dadurch zusätzliche Umsätze erhoffen, nutzen die gute und bewährte Berliner Regelung. Damit erhalten sie nicht nur ihre Position im hart umkämpften Wettbewerb, sondern auch Arbeitsplätze. Das kommt auch den Beschäftigten zugute. Und um die geht es schließlich in der ganzen Debatte."