IHK Berlin

IHK-Statement OVG-Urteil zum Thema Zweckentfremdung

Zum OVG-Urteil zum Thema Zweckentfremdung nimmt der Dr. Marion Haß, Geschäftsführerin Wirtschaft & Politik der IHK Berlin, wie folgt Stellung:
"Das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stärkt den Bestandsschutz von legalen Appartementbetreibern in Berlin. Wir fordern die Bezirksverwaltungen nun auf, diesen Gewerbetreibenden mit Rücksicht auf die neue Rechtslage keine neuen Verbote aufzuerlegen."